Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-13051

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der weiteren Vermietung des Gemeinschaftshauses Broitzem an folgende überbezirkliche Dauernutzer für ein weiteres Jahr, beginnend ab dem 1. Mai 2020, wird zugestimmt:

 

1. Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Braunschweig

2. Chorgemeinschaft MGV Broitzem, Postmännerchor und Braunschweiger MGV

3. DRK-Ortverein Broitzem-Timmerlah-Weststadt

4. Zumba-Kurs Chotjaturat

5. AfD-Kreisverband Braunschweig

 

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Nutzungsvereinbarungen zu schließen.   

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Der Stadtbezirksrat hat bereits in der Vergangenheit durch entsprechende Beschlüsse den unter Nr. 1 bis Nr. 5 aufgeführten dauerhaften Nutzungen zugestimmt. Da in allen fünf Fällen die Nutzung bis zum 30. April 2020 befristet wurde, haben zwischenzeitlich alle fünf Nutzer eine Verlängerung des Vertragsverhältnisses beantragt. An den beantragten Nutzungszeiten ergeben sich keine Veränderungen zu den bisherigen Zeiten; auf den beigefügten aktuellen Belegungsplan wird verwiesen. Die neuen Mietverträge sollen bis zum 30. April 2021 laufen.

 

Die bisherigen Vertragsverhältnisse zwischen der Stadt Braunschweig und den fünf Dauernutzern gestaltete sich komplikationslos. Die Nutzer haben sich an alle vertraglichen Obliegenheiten gehalten und das Entgelt vollständig und pünktlich überwiesen. Die Verwaltung schlägt vor, weiterhin den Stundentarif für Vereine (5 €/Stunde) zu erheben.

 

Wie bisher soll im Mietvertrag vereinbart werden, dass den Sitzungen des Stadtbezirksrates Broitzem (üblicherweise dienstags – ca. sechsmal im Jahr) und den Veranstaltungen mit allgemeinem Charakter (z.B. das jährliche Treffen aller Vereine aus Broitzem oder Vorträge des Heimatpflegers) Vorrang gegenüber ihren eigenen Veranstaltungen eingeräumt wird.

 

Gem. § 93 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes i.V.m. § 16 Abs. 1 Nr. 2 der Hauptsatzung und § 2 Abs. 2 der Miet- und Benutzungsordnung entscheidet über Dauernutzungen bezirklicher Einrichtungen der Stadtbezirksrat in eigener Zuständigkeit.  

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise