Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 20-13251
Grunddaten
- Betreff:
-
Vielzahl von im Stadtbezirk 112 angebrachter Werbeplakate
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion im Stadtbezirksrat 112
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Beantwortung
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17.06.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Stadtbezirk werden vermehrt Werbeplakate (u.a. Konzertauftritte, Börsen, Zirkusbesuche, Partys, Gewerbetreibende pp.) festgestellt, die an Zäunen von Privatgebäuden, Wohnungsbaugesellschaften, städtischen Liegenschaften oder Bauzäunen und auch Brückengeländern angebracht wurden. Auffällig ist, dass insbesondere das Umfeld von größeren Kreuzungen und entlang von Hauptstraßen (Beispiel: Berliner Straße) hierzu genutzt wird. Teilweise sind mehrere Plakate unterschiedlicher Veranstaltungen vorhanden.
Die Plakate, die auch überörtliche Veranstaltungen bewerben, hängen dort zum Teil monatelang, entweder weil sehr frühzeitig geworben wird oder der Veranstaltungstermin schon lange verstrichen ist. Hinweise auf erlaubte Sondernutzungen, z.B. Plaketten, sind nicht erkennbar.
Es wird angefragt, ob die Veranstalter entsprechende Verträge zum Beispiel mit der Stadtverwaltung haben, damit die Zäune (z. B. von Schulen oder Spielplätzen) genutzt werden können?
Finden Kontrollen zum Beispiel des ZOD auf entsprechende Genehmigungen/Erlaubnis der Liegenschaftsinhaber statt und warum werden die Veranstalter nicht aufgefordert, die Plakate nach Ablauf der Veranstaltung wieder zu entfernen?
Liegt ggfls. eine gewerbliche Nutzung vor, wenn z.B. an privaten Zäunen mehrere unterschiedliche Plakate vorhanden sind oder ein Nutzungsendgeld in Form von Freikarten o.ä. erfolgt und gibt es Gestaltungsvorschriften bzgl. Größe, Farbwahl, Anzahl o.ä. für die Plakate?
gez.
Thorsten Wendt
-Fraktionsvorsitzender CDU-Fraktion 112-
