Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-13433
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 6 (deckungsgleich mit den Stadtbezirken 211 - Stöckheim-Leiferde und 212 - Heidberg-Melverode)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0300 Rechtsreferat
- Beteiligt:
- DEZERNAT II - Personal-, Digitalisierungs-, Rechts- und Ordnungsdezernat; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 01 Fachbereich Zentrale Steuerung
- Verantwortlich:
- Dr. Kornblum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Stöckheim-Leiferde
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Entscheidung
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22.06.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Herr Meinhard Peuker wurde erstmalig in den Sitzungen der Stadtbezirksräte 211 - Stöckheim-Leiferde (16.07.2015) und 212 - Heidberg-Melverode (24.06.2015) für fünf Jahre zur Schiedsperson des Schiedsamtsbezirkes 6 gewählt. Herr Peuker hat sich dazu bereit erklärt, das Amt für weitere 5 Jahre auszuüben; eine Wiederwahl ist möglich.
Durch die in dieser Zeit durchgeführten Schiedsverfahren und die Teilnahme an fachbezogenen Fortbildungen verfügt Herr Peuker in ganz besonderem Maße über die für eine Schiedsperson erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Wahlzeit beträgt gemäß § 4 Abs. 1 des Nds. Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG) fünf Jahre; die Wahl der Schiedsperson erfolgt durch den Rat der Gemeinde. Demgegenüber ist nach § 93 Abs. 1 Nr. 7 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) der Stadtbezirksrat zuständig. Dieser Zuständigkeitsregelung ist zu folgen, da das NKomVG als das jüngere Gesetz das NSchÄG verdrängt.
Für die Wahl der Schiedsperson sind demzufolge nach § 93 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG die Stadtbezirksräte 211 - Stöckheim-Leiferde und 212 - Heidberg-Melverode zuständig.
Gleichlautende Beschlussvorlagen werden am 17.06.2020 in der Sitzung des Stadtbezirksrates 212 - Heidberg-Melverode und am 22.06.2020 in der Sitzung des Stadtbezirksrates 211 - Stöckheim-Leiferde vorgelegt.
