Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-13075

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die im Jahr 2020 veranschlagten Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates 224 – Rüningen werden wie folgt verwendet:

 

1. Unterhaltung unbeweglichen Vermögens   3.100 €

2. Grünanlagenunterhaltung        200 €

3. Hochbauunterhaltung Friedhöfe    2.300 €

4. Grünanlagenunterhaltung Friedhöfe      400 € 

 

Der Vorschlag für die jeweilige Verwendung ergibt sich aus dem Begründungstext.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Für die Verwendung der bezirklichen Mittel im Stadtbezirk 224 – Rüningen unterbreitet die Verwaltung dem Stadtbezirksrat folgende Vorschläge:

 

Zu 1. Unterhaltung unbeweglichen Vermögens:
 

Stadtbezirk 224

Nr.

Straße

Maßnahme

Geschätzte Kosten

1.

Heerstieg

vor Hs.-Nr. 6 - 14 a:

Betonplatten 30/30/4 aufnehmen und seitlich lagern, vorhandenes Sandbett profilieren, Betonplatten 30/30/4 wieder verlegen, ca. 98,50 m²

nicht beitragspflichtig*

7.000 €

2.

Liebigstraße/Böttger-straße 13

Betonplatten 50/50/5 aufnehmen,

Planum herstellen und verdichten, Schottertragschicht liefern und neu verlegen, ca. 45 

beitragspflichtig*

6.500 €

3.

Böttgerstraße

vor Hs.-Nr. 12:

Betonplatten 50/50/5 aufnehmen,

Planum herstellen und verdichten, Schottertragschicht liefern und einbauen, Rechteckpflaster 20/10/8 grau liefern und neu verlegen, ca. 95 m²

beitragspflichtig*

11.000 €

4.

Dieselstraße

gegenüber Hs.-Nr. 10:

Betonplatten 50/50/5 aufnehmen,

Planum herstellen und verdichten, Schottertragschicht liefern und einbauen, Rechteckpflaster 20/10/8 grau liefern und neu verlegen, ca. 90 m²

beitragspflichtig*

8.500 €

 

Zu 2. Grünanlagenunterhaltung:

 

Entfernen von Stamm- und Wurzelaustrieben Berkenbuschstraße.

 

Zu 3. Hochbauunterhaltung Friedhöfe:

 

Friedhof Rüningen: Instandsetzung der Türen der alten Kapelle.

 

Zu 4. Grünanlagenunterhaltung Friedhöfe:

 

Friedhof Rüningen: Zwei Gartenbänke aufarbeiten.

 

Die im Beschlusstext genannten 3.100 € für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens sind Vorschläge der Verwaltung und dienen lediglich der Orientierung. Der Stadtbezirksrat kann unabhängig davon, im Rahmen seines Gesamtbudgets, abweichende Beschlüsse fassen. Ebenso könnten Unterhaltungsmaßnahmen auf anderen Straßen im Stadtbezirk vom Gremium beschlossen werden.

 

Gleiches gilt für die unter Ziffer 2 genannten Grünanlagenunterhaltungsmittel sowie für die unter Ziffer 3 und 4 genannten Hochbau- und Grünanlagenunterhaltungsmittel des Friedhofes Rüningen.

 

Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung und des Inkrafttretens des städtischen Haushalts 2020.


 

 

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