Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 20-13526

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Der Stadtbezirksrat beantragt, die Ortsdurchfahrt auf der Thiedestraße zwischen den Einmündungen Westerbergstraße und Rüningenstraße für Kfz über 7,5 t auf Anlieger, Busse und landwirtschaftlichen Verkehr zu beschränken.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Bereits vor über vier Jahren regte der Stadtbezirksrat an, die Thiedestraße zwischen Westerbergstraße und Rüningenstraße auf Kfz unter 7,5 t mit der Einschränkung „Landwirtschaftlicher Verkehr, Busse und Anlieger frei“ zu beschränken. Dies sollte unnötigen Schwerlastverkehr im Ort vermeiden.

 

Trotz der bisherigen Maßnahmen – Tempo 30 vor der Schule und Verschwenkung der Fahrbahn auf der Thiedestraße – fährt der Großteil des Schwerlastverkehrs zum und aus dem Gewerbegebiet Rüningen-Süd weiterhin durch den Ort und benutzt für die Weiterfahrt die Anschlussstelle Rüningen-Nord anstatt der Anschlussstelle Rüningen-Süd.

 

Die damalige Begründung für die Ablehnung dieser Beschränkung durch die Verwaltung war, dass die Aufstellung von Verkehrsschildern nicht ohne Grund erfolgen dürfe und Verbote für Lkw über 7,5 t nur angeordnet werden dürften, um damit außerordentliche Schäden an der Straße, die durch deren baulichen Zustand bedingt sind, abzuwenden. Derartige Schäden, wie beispielsweise im Bereich der Bushaltestellen Hahnenkleestraße und Zollkamp, sind der Verwaltung bereits seit langem bekannt. Aber auch in anderen Bereichen hat der Fahrbahnbelag bereits deutliche Schäden wie Verwerfungen und Risse aufzuweisen.

 

Nicht zuletzt in Anbetracht der Tatsache, dass in der näheren Zukunft wohl kaum die Mittel bereit stehen, um die Thiedestraße zu erneuern, hält es der Stadtbezirksrat deswegen für dringend geboten, den bereits jetzt beschränkten Bereich westlich der Leipziger Straße bis an den östlichen Rand der Thiedestraße um die Thiedestraße selbst zu erweitern und damit den gesamten Ort Rüningen von unnötigem Schwerlastverkehr zu befreien und darüber hinaus auch dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Rüninger und Stöckheimer Bürger zu entsprechen.

 

Durch die Ausnahmen für Anlieger, Busse und landwirtschaftlichen Verkehr hätten indes der öffentliche Nahverkehr, der Lieferverkehr von und zur Rüninger Mühle und auch landwirtschaftliche Fahrzeuge, denen die alternative Strecke über die Autobahn nicht zur Verfügung steht, weiterhin die Möglichkeit, die Ortsdurchfahrt zu nutzen (zumal trotz der geförderten Schwerlasttauglichkeit der neuen Okerbrücke zwischen Rüningen und Stöckheim eine Anfahrt der Mühlen-Anlieferer über Siekgraben und Rüninger Weg durch eine Beschränkung auf Stöckheimer Anlieger, aber auch gerade erst jüngst durch bauliche Maßnahmen unmöglich gemacht wurde). Darüber hinaus würden auch Lkw, die etwa die örtliche Tankstelle oder andere Geschäfte als Ziel haben, nicht gegen ein Verbot verstoßen.

 

Sollte die Verwaltung diesem Antrag erneut nicht folgen, bittet der Stadtbezirksrat um eine ausführliche Begründung für die Ablehnung.

 

 

gez.

 

Dr. Udo Zohner
 

 

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