Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 20-12890-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung auf der Straße Siekgraben
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Hornung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Stöckheim-Leiferde
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zur Kenntnis
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22.06.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss vom 05.03.2020 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):
In Ergänzung zu den vorgesehenen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung auf der Straße Siekgraben werden „Vorfahrt-Achten-Schilder“ als Piktogramme auf die Fahrbahn dort aufgebracht, wo dem von rechts kommenden Verkehr die Vorfahrt einzuräumen ist.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Siekgraben stellt eine Verbindungsstraße zwischen Stöckheim und Rüningen dar, die in einer Tempo-30-Zone liegt.
Zusätzlich zu den mit Drucksache 19-11652 geplanten baulichen Maßnahmen wurden in einem Ortstermin am 14.11.2019 weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung auf der Straße Siekgraben zugesagt und angeordnet. So wurden die Piktogramme „30“ zur Auffrischung sowie zwei Piktogramme „Achtung Kinder“ (Zeichen 136) in Höhe Siekgraben 30 und 49 angeordnet. Darüber hinaus wurde ein absolutes Haltverbot im Bereich Siekgraben 20 bis 28 aufgehoben, sodass der Verkehr nicht völlig ungehindert fließen kann, was sich insgesamt geschwindigkeitsdämpfend auswirkt.
An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone gilt grundsätzlich die Vorfahrtsregel – rechts vor links – nach § 8 Absatz 1 Satz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO). Eine inflationäre Anordnung von Verkehrszeichen oder Piktogrammen hat zur Folge, dass diese kaum noch als besondere Warnung wahrgenommen werden und häufig unbeachtet bleiben. Durch die Piktogramme „30“ im Einmündungsbereich des Siekgrabens sowie der Piktogramme „Achtung Kinder“ im weiteren Verlauf sind bereits Maßnahmen ergriffen worden, um die Verkehrsteilnehmer zu sensibilisieren.
Von weiteren Markierungen auf dem Siekgraben wird aufgrund der zu erwartenden Unübersichtlichkeit an Markierungen abgesehen.
