Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-13352
Grunddaten
- Betreff:
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Ideenportal - Fußgängerüberweg Magnitorwall zum St.-Nicolai-Platz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Hornung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 131 Innenstadt
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Anhörung
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23.06.2020
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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01.07.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz:
Eine Zuständigkeit des Rates ist nicht gegeben. Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich zunächst aus § 76 Abs. 3 S. 1 NKomVG i. V. m.
§ 6 Nr. 4 a der Hauptsatzung. Die Kreuzung Magnitorwall/Georg-Eckert-Straße/
Museumstraße ist von überbezirklicher Bedeutung, für die der Planungs- und Umweltausschuss beschlusszuständig wäre. Mit Änderung der Hauptsatzung durch Ratsbeschluss vom 24.03.2020 ist die Übertragung auf den Planungs- und Umweltausschuss entfallen. Es besteht daher eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
Anlass:
Über die Ideenplattform im Beteiligungsportal „mitreden“ wurde folgende Idee für die Querung Magnitorwall zum St.-Nicolai-Platz eingebracht: (https://www.mitreden.braunschweig.de)
„Die Grundschulkinder der Grundschule Edith Stein können zwischen der Verkehrsinsel
St.-Nicolai-Platz (wo die Bushaltestelle ist) und der Grundschule nicht sicher die Straße überqueren. An der Stelle fehlt ein Fußgängerüberweg. Fahrzeuge auf dem Magnitorwall kommend aus dem Staatstheater und die rechts auf die Georg-Eckert-Straße abbiegen, lassen die Schulkinder nicht überqueren.“
Diese Idee hat die erforderliche Mindestunterstützerzahl von 50 erreicht.
Verfahren zur Ideenplattform:
Das Verfahren zum Umgang mit Ideen aus der Ideenplattform ist in der Vorlage zur Einführung des Beteiligungsportals (DS-17-03606, beschlossen in der Fassung der Vorlage 17-03606-01) wie folgt beschrieben:
„Vorschläge, die diese Voraussetzung [Anmerkung: ausreichende Unterstützerzahl] erfüllen, werden durch die fachlich zuständigen Organisationseinheiten inhaltlich geprüft und einer Bewertung durch den zuständigen Stadtbezirksrat (bei bezirklichen Vorschlägen) oder den zuständigen Fachausschuss zugeführt. Bezirkliche Vorschläge können im Rahmen der Budget-Hoheit der Stadtbezirksräte umgesetzt werden. Auch bei anderen Vorschlägen könnte - nach einem positiven Votum des Fachausschusses - eine Umsetzung sofort erfolgen, wenn die Finanzierung aus vorhandenen Ansätzen möglich ist. Falls notwendige Haushaltsmittel nicht vorhanden sind, ist eine abschließende Entscheidung innerhalb des nächsten Haushaltsplanaufstellungsverfahrens grundsätzlich erforderlich.“
Prüfung und Bewertung/Weitergehende Informationen:
Die Verwaltung vollzieht das vorgetragene Anliegen nach. Dieser Konfliktpunkt verschärft sich zu den Hauptverkehrszeiten, wenn ein erhöhtes Verkehrsaufkommen sowohl im fließenden KFZ-Verkehr als auch bei den querenden Fuß- und Radverkehren aufeinandertrifft. Zudem wird für diesen Weg eine Schulwegempfehlung ausgesprochen, so dass die Verwaltung eine Erhöhung der Sicherheit anstrebt.
Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges ist, nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und den gültigen Richtlinien für die Anlagen von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ), an der Querungsstelle Magnitorwall zum St.-Nicolai-Platz jedoch nicht zulässig. Die Anlage eines Fußgängerüberweges setzt dessen frühzeitige Erkennbarkeit für den Fahrzeugführer voraus. Dies ist hier nicht gegeben.
Vorschlag der Verwaltung:
Eine grundlegende Verbesserung der Verkehrssituation an der Querung Magnitorwall zum St.-Nicolai-Platz ist durch einen signalisierten Überweg zu erreichen. Dies erhöht die Sicherheit für den querenden Fuß- und Radverkehr und ermöglicht zugleich einen reibungslos abfließenden KFZ-Verkehr in die Georg-Eckert-Straße. Die an dieser Kreuzung vorhandene Lichtsignalanlage sollte um eine Signalisierung dieser Querung ergänzt werden.
Kosten/Finanzierung:
Nach einer ersten groben Kostenschätzung würden sich die Kosten für den Umbau der Lichtsignalanlage auf ca. 22.000 € belaufen.
Die Baumaßnahme kann über die Maßnahmennummer 4S.660020 Global Umbauten Straße vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltes 2020 finanziert werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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685,6 kB
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