Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-12673

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„Am kleinen Schafkamp wird die Straße mit einer Querungshilfe in Form einer einseitigen Fahrbahnverengung verjüngt.“

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz:

 

Eine Zuständigkeit des Rates ist nicht gegeben. Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich zunächst aus § 76 Abs. 3 S. 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 4 a der Hauptsatzung. Die Kreuzung Möncheweg/Alte Kirchstraße/Am kleinen Schafkamp/Hinter den Hainen ist von überbezirklicher Bedeutung, für die der Planungs- und Umweltausschuss beschlusszuständig wäre. Mit Änderung der Hauptsatzung durch Ratsbeschluss vom 24.03.2020 ist die Übertragung auf den Planungs- und Umweltausschuss entfallen. Es besteht daher eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses.

 

 

Anlass:

 

Über die Ideenplattform im Beteiligungsportal „mitreden“ wurde folgende Idee für die Kreuzung Möncheweg/Alte Kirchstraße/Am kleinen Schafkamp/Hinter den Hainen in Mascherode eingebracht: (https://www.mitreden.braunschweig.de)

 

„Die o. g. Kreuzung wird in verschiedenen Richtungen regelmäßig von Fußgängern und Fahrradfahrern überquert, dabei kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Daher diese Aufforderung an die Stadt, die Situation zu überdenken und zu verbessern.

 

Detaillierte Begründung:


1. Nach dem offiziellen Schulwegplan der Stadt Braunschweig (siehe 1) müssen fast alle Schüler der Grundschule Mascheroder Holz aus Mascherode an dieser Kreuzung die Straße „Am kleinen Schafkamp“ überqueren. Dies stellt jedoch gerade für Erstklässler eine hohe Anforderung dar, müssen sie doch den häufig (zu) schnellen Auto-Verkehr aus 4 Richtungen überwachen. Wenn sie zu ihrer Vereinfachung ein Stück in den Schafkamp gehen, um die Anzahl der zu kontrollierenden Richtungen auf 2 zu reduzieren, werden sie weiterhin durch zu schnell einfahrende Autos in den kleinen Schafkamp oder aus der anderen Richtung, hier insbesondere auch durch den uneinsehbaren weiteren Verlauf des kleinen Schafkamps überraschend und schnell fahrende Fahrzeuge gefährdet. Die Konsequenz dieser von den Eltern als gefährlich eingestuften Kreuzung ist, dass Kinder teilweise durch den weiter östlich liegenden Bereich auf unübersichtlichen und unbeleuchteten Seitenwegen im Winter im Dunkeln die Kreuzung umgehen, oder Eltern ihre Kinder doch lieber mit dem Auto bringen und dann direkt vor der Schule absetzen. Beides sind Folgeerscheinungen, die niemand wirklich will.

 

2. Da die Stadt dem Fahrradverkehr aus dem Möncheweg kommend mit einem Verkehrszeichen „Vorfahrt achten“ die eigentlich bestehende Vorfahrt gegenüber u.a. dem Verkehr aus dem kleinen Schafkamp kommend nimmt, kommt es immer mehr dazu, dass sich die Autofahrer aus dem kleinen Schafkamp kommend noch weniger an das Stoppschild halten und mit höherer Geschwindigkeit bis an die Kurve heranfahren. Originalton Verkehrspolizei bei Abnahme der Fahrradprüfung der Grundschule Mascheroder Holz 2018: „an das Stoppschild hier hält sich ja gar keiner“. Zu guter Letzt ist die rechtliche Situation für Fahrrad- und Autofahrer hier nicht mehr durchschaubar.

 

3. Es gibt regelmäßig Fußgänger, häufig auch ältere Mitbürger, teilweise mit Rollator, die an der Kreuzung den Möncheweg überqueren, um zum Edeka zu gelangen. Gegenüber dem abbiegenden Verkehr aus der Alten Kirchstraße und aus dem kleinen Schafkamp haben sie sogar ein „Vorfahrtsrecht“ (aber welcher Autofahrer hält sich daran?).


4. Auch für Autofahrer ist die Kreuzung durch den schnellen Verkehr entlang der abknickenden Vorfahrtsstraße und die teilweise eingeschränkte Einsicht nicht einfach zu queren, insbesondere aus dem Möncheweg oder Hinter den Hainen kommend jeweils geradeaus.

 

Es gibt verschiedene Denkansätze, die Kreuzung allgemein für den Verkehr, zumindest aber für Kinder und ältere Leute zu verbessern, z. B. durch Einrichtung von Fußgängerquerungen an den Einmündungen „Am kleinen Schafkamp“ und „Hinter den Hainen“, oder Umwandlung der Kreuzung in einen Miniatur-Kreisverkehr mit überfahrbarer Mittelinsel für große Fahrzeuge. Letzteres hat nach Erfahrungen (siehe 2) eine allgemeine Geschwindigkeitsverminderung bereits vor der Kreuzung zur Folge und damit insgesamt eine Reduzierung des Gefährdungspotentials bei vergleichsweise geringem Aufwand.“

 

Diese Idee hat die erforderliche Mindestunterstützerzahl von 50 erreicht.

 

 

Verfahren zur Ideenplattform:

 

Das Verfahren zum Umgang mit Ideen aus der Ideenplattform ist in der Vorlage zur Einführung des Beteiligungsportals (DS-17-03606, beschlossen in der Fassung der Vorlage 17-03606-01) wie folgt beschrieben:

„Vorschläge, die diese Voraussetzung [Anmerkung: ausreichende Unterstützerzahl] erfüllen, werden durch die fachlich zuständigen Organisationseinheiten inhaltlich geprüft und einer Bewertung durch den zuständigen Stadtbezirksrat (bei bezirklichen Vorschlägen) oder den zuständigen Fachausschuss zugeführt. Bezirkliche Vorschläge können im Rahmen der Budget-Hoheit der Stadtbezirksräte umgesetzt werden. Auch bei anderen Vorschlägen könnte - nach einem positiven Votum des Fachausschusses - eine Umsetzung sofort erfolgen, wenn die Finanzierung aus vorhandenen Ansätzen möglich ist. Falls notwendige Haushaltsmittel nicht vorhanden sind, ist eine abschließende Entscheidung innerhalb des nächsten Haushaltsplanaufstellungsverfahrens grundsätzlich erforderlich.“

 

 

 

 

 

Prüfung und Bewertung/Weitergehende Informationen:

 

Zu 1) Empfohlene Schulwegführung:

 

Der Hauptverkehrsstrom läuft über den Möncheweg und die Alte Kirchstraße. Die Schülerinnen und Schüler queren die Straße Am kleinen Schafkamp. Diese Querung bedarf, aufgrund der auseinandergezogenen Verkehrsbeziehungen und der teilweise eingeschränkten Sichtfenster, die Umsicht aller Beteiligten.

 

Zu 2) Rechtliche Situation ist hier nicht mehr durchschaubar:

 

Ein Stoppschild ist rechtlich absolut eindeutig. Wer ein Fahrzeug führt, muss anhalten. Das Stoppschild steht an dieser Stelle, weit vor dem Möncheweg, um die Aufmerksamkeit gegenüber dem Fuß- und Radverkehr zu erhöhen. Auch für den Radverkehr besteht eine rechtlich eindeutige Situation. Da der Radweg hier endet, besteht kein Vorfahrtsrecht. Das aufgestellte Verkehrszeichen „Vorfahrt gewähren“ (VZ 205) verdeutlicht die gegebene Situation.

 

Zu 3) Querung der Kreuzung Möncheweg/Alte Kirchstraße Richtung Edeka:

 

Die genannte Kreuzung befindet sich im Bereich der abknickenden Vorfahrtsstraße, die vom Möncheweg nach Westen zur Alten Kirchstraße verläuft. Im Bereich von abknickenden Vorfahrten sollten keine Fußgängerquerungen vorgesehen werden. Der reguläre Weg zum Edeka Markt über die Straße am Mascheroder Holz ist nur geringfügig länger. Somit besteht eine gute und sichere Fußwegverbindung zum Supermarkt ohne die abknickende Vorfahrtsstraße im Kreuzungsbereich überqueren zu müssen.

 

Zu 4) Unübersichtliche Kreuzung, eingeschränkte Sicht:

 

Der Hauptverkehrsstrom läuft über den Möncheweg und die Alte Kirchstraße. Die Ein- bzw. Ausfahrt in die Nebenstraßen bedarf Umsicht, vor allem zu Hauptverkehrszeiten.

 

 

Umbau der Kreuzung

 

Grundlegende Verbesserungen wären nur durch einen Neubau der Kreuzung zu erreichen.

Ein Kreisverkehr wäre an dieser Stelle, nach einer Vorprüfung der Verwaltung, auf Grund der Platzverhältnisse kaum zu realisieren.

 

Nach einer ersten, prinzipiellen Überlegung, scheint am ehesten ein Umbau zu einer normalen Kreuzung ohne abknickende Vorfahrt und mit auf das notwendige Maß reduzierten Fahrbahnflächen in Frage zu kommen (siehe Anlage). Auf Grund der im Möncheweg angeordneten Querungshilfe in der Fahrbahnmitte, der einseitigen Fahrbahnverengung in der Straße Am kleinen Schafkamp und des Umbaus des Kreuzungsbereiches mit geänderter Vorfahrt, reduzieren sich die Fahrgeschwindigkeiten deutlich und der Kreuzungsbereich wird für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer eindeutiger und sicherer. Der anliegende Plan ist ein erster Vorentwurf und wäre noch weiter auszuarbeiten.

 

Umsetzungsperspektive:

Der Umbau dieser Kreuzung ist nicht vorrangig. Haushaltsmittel sind für diese Maßnahme nicht eingeplant. Diese Maßnahme wäre straßenausbaubeitragspflichtig, so dass die Anlieger an den Baukosten zu beteiligen wären.

Nach einer ersten groben Kostenschätzung würden sich die Kosten für den Umbau der Kreuzung auf ca. 500.000 € belaufen.

 


Vorschlag der Verwaltung:

 

Die Verwaltung schlägt vor, zumindest einen Teilbereich der Planung, in diesem Fall die Fahrbahnverengung Am kleinen Schafkamp, umzusetzen. Hierdurch wird die Verkehrssituation vor allem für die Schulkinder wesentlich verbessert, da der fußläufige Verkehr nur eine Fahrspur zu queren hat und da die Straßenverhältnisse an dieser Stelle viel übersichtlicher sind als im unmittelbaren Kreuzungsbereich.

 

Zur Reduzierung der Zahl der einfahrenden Fahrzeuge in die Straße Am kleinen Schafkamp wird in der Straße Hinter den Hainen an der Kreuzung die vorgeschriebene Fahrtrichtung „geradeaus“ und „links“ ausgeschildert. Für den querenden fußläufigen Verkehr Am kleinen Schafkamp wird somit die schlecht einzusehende Fahrtrichtung aus der Straße Hinter den Hainen unterbunden.

 

In der Straße Hinter den Hainen ist keine bauliche Maßnahme möglich, da hier auch der ÖPNV abgewickelt werden muss.

 

Mit diesem Vorgehen wird dem Vorschlag aus dem Ideenportal nachgekommen.

 

Unabhängig davon wird die Verwaltung einen Ortstermin mit dem Stadtbezirksrat vereinbaren, um Möglichkeiten zu erörtern, ob die problematische abknickende Vorfahrtsregelung mit einem Provisorium (Markierungslösung) aufgehoben werden kann.

 

 

Kosten/Finanzierung:

 

Die Kostenschätzung für die einseitige Fahrbahnverengung in der Straße Am kleinen Schafkamp (vgl. Anlage 2), beläuft sich auf rund 20.000 €. Die Baumaßnahme könnte über die Maßnahmennummer 4S.660020 Global Umbauten Straße, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltes 2020, finanziert werden.

 

Für den Umbau dieser Maßnahme werden zunächst keine Straßenausbaubeiträge erhoben. Eventuell kann sich bei weiteren Erneuerungen an den dortigen Straßenzügen eine Straßenausbaubeitragspflicht ergeben. Der entstandene Aufwand für die Verengung würde dann in die Straßenausbaubeitragsermittlung einfließen.  

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise