Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-13398
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundschule Bültenweg: Raumprogramm für eine Dreizügigkeit und die Herstellung einer Ganztagsinfrastruktur; Schulsanierung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 20 Fachbereich Finanzen; 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie; 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 331 Nordstadt
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Anhörung
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18.06.2020
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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03.07.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Ausgangslage, Raumbedarf
Die Realisierung der Baugebiete „Langer Kamp“, „Mittelweg-Südwest“ und „Wilhelmstraße-Nord“ im Schulbezirk der Grundschule Bültenweg werden zu steigenden Schülerzahlen führen. Ab dem Schuljahr 2022/2023 wird die zurzeit zweizügig geführte Schule voraussichtlich sukzessive in eine Dreizügigkeit hineinwachsen, die sie zum Schuljahr 2024/2025 in allen vier Schuljahrgängen erreichen wird.
Die Umwandlung weiterer Grundschulen in kooperative Ganztagsgrundschulen nach einer Prioritätenliste ist Gegenstand des Ratsbeschlusses vom 26.09.2017 (Ds 17-05080 und
17-05080-01). Danach ist die Umwandlung der Grundschule Bültenweg in eine Ganztagsschule nicht vorrangig vorgesehen. Die Verwaltung hat in der Vergangenheit aber bereits darauf hingewiesen, dass aufgrund von Baugebietsentwicklungen räumlich zu erweiternde Halbtagsgrundschulen dann auch in einem Bauvorhaben zur Ganztagsschule entwickelt und saniert werden sollen. Dieses soll entsprechend an der Grundschule Bültenweg umgesetzt werden.
Nach dem vom VA am 17.04.2018 beschlossenen Standardraumprogramm für Ganztagsgrundschulen (Ds 18-06621) werden für eine dreizügige Ganztagsgrundschule 12 Allgemeine Unterrichtsräume (AUR) und Fachunterrichtsräume (FUR) für Musik, Werken und EDV benötigt. Durch den Umzug der Außenstelle (5. und 6. Klassen) des Gymnasiums Neue Oberschule (NO) an den Hauptstandort Beethovenstraße stehen im Bestandsgebäude der Grundschule Bültenweg freie räumliche Ressourcen zur Verfügung, sodass die vorgenannten Räume einschl. der entsprechenden Nebenräume durch Umwidmungen und Umbaumaßnahmen im Bestandsgebäude nachgewiesen werden können.
An die in drei Bauabschnitten vorgesehene Sanierung mit den erforderlichen Umwidmungen und Umbaumaßnahmen zur Herrichtung der unterrichtlichen Ressourcen im Bestandsgebäude (geplanter Abschluss zum Schuljahresende 2021/2022) soll sich der Abriss des neben der Sporthalle der Schule gelegenen abgängigen Gebäudes, in dem zurzeit im Wesentlichen die Umkleiden mit den Sanitärräumen und eine ehemalige Schulhausmeisterdienstwohnung untergebracht ist, anschließen, um dort in einem Neubau die Ganztagsinfrastruktur für die Schule herzustellen (siehe beigefügten Lageplan). Im Bestandsgebäude gibt es für die Ganztagsinfrastruktur keine Raumreserven. Der Neubau wird frühestens zum Schuljahresbeginn 2023/2024 zur Verfügung stehen. Dann könnte die Schule mit dem Ganztagsbetrieb starten.
Die Schulleitung wird dem Schulvorstand der Grundschule Bültenweg die Umwandlung zur Ganztagsgrundschule zu dem Zeitpunkt vorschlagen, an dem die entsprechenden räumlichen Ressourcen für den Ganztagsbetrieb zur Verfügung stehen werden.
2. Raumprogramm
Für die Schaffung der Ressourcen für eine Dreizügigkeit (in Spitzen bis 3,5-zügig möglich, falls eine Änderung des Schulbezirks zu einer Vergrößerung führen sollte) sind folgende Umwidmungen und Umbauten im Bestand vorgesehen:
- Schaffung von 12 AUR sowie zwei weiteren AUR, die zunächst als Gruppen- und Differenzierungsräume genutzt werden sollen, bei einer evtl. 3,5-Zügigkeit aber als AUR zur Verfügung stünden
- Einrichtung von vier Gruppen- und Differenzierungsräumen durch Teilung von zwei derzeitigen AUR
- Verlegung des FUR Werken (52 m²) aus dem Untergeschoss in das Erdgeschoss (baurechtlich notwendig), Einrichtung des Sammlungsraums Werken im Kellergeschoss
- Einrichtung eines größeren EDV-Raumes (47 m²) in einem derzeitigen AUR
- Umzug der Schülerbibliothek (35 m²) in den derzeitigen EDV-Raum
- Einrichtung eines Besprechungs- und Lagerraums (8 m²) mit Zugang durch die Schülerbibliothek
- Einrichtung verschiedener Räume in der ehemaligen Schülerbibliothek/Lehrmittel-sammlung mit Nebenräumen (Erste-Hilfe-Raum (12 m²), Behinderten WC (13 m²), Beratungsraum (15 m²) und Büro-Schulsozialarbeit (15 m²))
- Verlegung Lehrmittelsammlung / Schulbuchlager ins Kellergeschoss
- Teilung eines derzeitigen AUR in einen weiteren Besprechungsraum (19 m²) und einen Inklusionsraum (29 m²)
- Umwidmung eines Besprechungsraums in ein Büro für die stellv. Schulleitung
(16 m²)
- Einrichtung von zwei Serverräumen in den Erkern im 2. Obergeschoss
Für den Ganztagsbetrieb sollen in einem zu errichtenden zweigeschossigen Neubau auf der Fläche des abgängigen Anbaus an der Sporthalle folgende Räume geschaffen werden:
- Mensa (145 m²) für ca. 290 Mittagessen in drei Schichten mit Ausgabeküche und Nebenräumen (die Fläche für die Küche und die Küchennebenräume ist entwurfsabhängig ca.100 m²)
- Möbellager (15 m²) für die Mensa, da diese als schulischer Veranstaltungsort genutzt werden wird
- aktiver Freizeitbereich (60 m²)
- passiver Freizeitbereich (35 m²); weitere 35 m² passiver Freizeitbereich werden in der Schülerbibliothek im Bestandsgebäude zur Verfügung stehen
- zwei Betreuungsräume (je 45 m²) für 17:00 Uhr-Gruppen
- Freizeitraum für 1. Klassen (20 m²)
- Materiallager für den Ganztag (20 m²)
- Büro für den Kooperationspartner im Ganztag (15 m²)
- Erste-Hilfe-Raum (5 m²)
Hinzukommen sollen außerdem:
- Sportumkleiden inkl. Sanitärräume (136 m² - vollinklusiv)
- Putzmittelraum (4 m²)
- Technikraum (30 m²)
- Außengerätelager (12 bis 15 m² - unbeheizt)
Sowohl für das Bestandsgebäude, als auch für den Neubau sollen barrierefreie Zugänge geschaffen werden (bei Bedarf, spätere Umsetzung des Aufzugs am Bestand).
Das Raumprogramm ist mit der Schulleitung abgestimmt.
3. Kosten und Finanzierung
Für die Herstellung des Erweiterungsbaus sowie die Sanierung des Bestandsgebäudes wird ein grober Kostenrahmen von rd. 9,615 Mio. € angenommen.
Zur Finanzierung stehen im Haushaltsplan 2020 / IP 2019-2023 unter dem Projekt GS Bültenweg /Erw./Einr.GTB/Sanierung (4E.210240) folgende Haushaltsmittel zur Verfügung:
Gesamtkosten in T€ | bis 2019 in T€ | 2020 in T€ | 2021 in T€ | 2022 in T€ | 2023 in T€ | Restbedarf in T€ |
8.008,5 |
1.014,3 |
1.400 |
1.200 |
1.300 |
1.500 |
1.594,2 |
Die Verwaltung wird im Zuge der Fortschreibung des Investitionsprogramms die Mitteleinplanungen entsprechend des Finanzbedarfs haushaltsneutral anpassen.
Zusätzlich wurden mit den Vorhabenträgerinnen der Baugebiete „Langer Kamp“, „Mittelweg-Südwest“ und „Wilhelmstraße-Nord“ städtebauliche Verträge geschlossen und vereinbart, dass eine Kostenbeteiligung für die bauliche Erweiterung und Einrichtung einer Ganztagsinfrastruktur in Höhe von max. rd. 1.011.500 € erfolgt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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254,1 kB
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