Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-12965

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Der Aufstellung einer Diakonissen-Skulptur im öffentlichen Raum vor dem Krankenhaus Marienstift, Helmstedter Straße, wird vorbehaltlich der Übernahme der dauerhaften Kosten für Pflege und Unterhaltung des Kunstobjekts inkl. Haftungsfragen und Verkehrssicherungs-pflicht durch die Eigentümerin, die Evangelische Stiftung Neuerkerode, zugestimmt.“ 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 


Beschlusskompetenz

Die Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 NKomVG. Die Platzfläche liegt geographisch in zwei Stadtbezirken, so dass die Beschlusskompetenz hier ungeachtet der Regelungen des § 16 Abs. 1 Nr. 8 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig von den Stadtbezirksräten auf den Verwaltungsausschuss übergeht.

 

 

Begründung
 

Auf Wunsch der Evangelischen Stiftung Neuerkerode wurde im Zusammenhang mit dem im Jahr 2020 anstehenden 150-jährigen Jubiläum der Ev.-luth. Diakonissenanstalt Marienstift die im Zuge der Umplanung neu entstandene Platzfläche nach Elise Averdieck benannt (Drs.-Nr. 19-12409, 19-12409-01).

In diesem Zusammenhang wurde seitens der Stiftung auch der Wunsch nach einer dauer­haften Aufstellung einer Diakonissen-Skulptur der Künstlerin Christel Lechner an die Verwaltung herangetragen.

Die Betonfiguren der Künstlerin sind aufgrund der in Braunschweig dazu bereits statt­gefundenen Ausstellungen im öffentlichen Raum, zuletzt 2017, bekannt.

 

Bei der 2,50 m hohen Diakonissen-Skulptur mit Styroporkern handelt es sich um eine Auftragsarbeit der Stiftung. Der konkrete Standort auf der Platzfläche ist zwischen Stiftung und Verwaltung abgestimmt und im beigefügten Plan gekennzeichnet (Anlage).

 

Im Falle einer positiven Beschlussfassung beabsichtigt die Stiftung ein Jubiläumsfest, bei dem Platztaufe und Enthüllung des Elise-Averdieck-Platz-Schildes sowie die Aufstellung der Skulptur erfolgen sollen. Das Fest soll stattfinden, sobald die Corona-Rahmenbedingungen dies wieder erlauben.

 

Kosten und Finanzierung

Die Skulptur befindet sich im Eigentum der Evangelischen Stiftung Neuerkerode. Durch den Abschluss eines Gestattungsvertrages mit der Stiftung wird die dauerhafte Kostentragung der Eigentümerin für Pflege und Unterhaltung des Kunstobjekts inkl. Haftungsfragen sowie die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht sichergestellt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, der Aufstellung der Skulptur an dem vorgeschlagenen Standort zuzustimmen.

 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise