Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-12912
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung von bezirklichen Mitteln 2020 im Stadtbezirk 131 - Innenstadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 131 Innenstadt
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Entscheidung
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28.04.2020
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23.06.2020
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die im Jahr 2020 veranschlagten Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates 131 – Innenstadt – werden wie folgt verwendet:
- Unterhaltung unbeweglichen Vermögens 9.000,00 €
- Grünunterhaltung 800,00 €
- Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen 700,00 €
Der Vorschlag für die jeweilige Verwendung ergibt sich aus dem Begründungstext.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Für die Verwendung der bezirklichen Mittel im Stadtbezirk 131 Innenstadt unterbreitet die Verwaltung dem Stadtbezirksrat folgende Vorschläge:
Zu 1.: Unterhaltung unbeweglichen Vermögens:
Nr. | Straße | Maßnahme | Geschätzte Kosten |
1. | Löwenwall | Asphaltfläche - Ostseite -, div. kleinere Asphaltaufbrüche in Teilbereichen, Asphalt und Schottertragschicht teilweise erneuern nicht beitragspflichtig | 4.500 € |
2. | Löwenwall | Gehweg im Bereich der Hs.-Nr. 11 - 15: Regulierung der Mosaikpflasterflächen in Teilbereichen (Unebenheiten), Mosaikpflaster und Schottertragschicht teilweise erneuern nicht beitragspflichtig | 4.400 € |
Nr. | Straße | Maßnahme | Geschätzte Kosten |
3. | Sonnenstraße/ Hohetorwall | Gehweg im Bereich des Fußgängerüber-weges, Regulierung der Unebenheiten im vorh. Natursteingroßpflaster und Beton-plattenflächen in Teilbereichen, vorh. Pflasterung und Schottertragschicht teilweise erneuern beitragspflichtig* (*Erst abrechenbar, wenn die jeweilige Anlage durchgängig erneuert ist) | 4.600 € |
4. | Theaterwall | Gehweg Westseite, im Bereich Hs.-Nr. 4, Regulierung der Betonplatten in Teil-bereichen (Unebenheiten), Betonplatten und Schottertragschicht teilweise erneuern beitragspflichtig* | 4.000 € |
5. | Hohetorwall | Gehweg im Bereich Hs.-Nr. 4 bis Okerbrücke: Regulierung der Mosaikpflasterflächen in Teilbereichen (Unebenheiten), Mosaik-pflaster und Schottertragschicht teilweise erneuern nicht beitragspflichtig | 4.200 € |
6. | Petritorwall | Gehweg -Westseite - im Bereich Hs-Nr. 32: Regulierung der Betonplatten in Teil-bereichen (Wurzelschäden), Schotter-tragschicht teilweise erneuern nicht beitragspflichtig | 3.900 € |
7. | Beckenwerkerstraße | Gehweg/Parkplätze Süd-Westseite, Regulierung der Betonplatten und des Klinkerpflasters in Teilbereichen (Wurzelschäden), Betonplatten und Schottertragschicht teilweise erneuern beitragspflichtig* (*Erst abrechenbar, wenn die jeweilige Anlage durchgängig erneuert ist) | 4.500 € |
8. | Südstraße | Radweg im Bereich Alte Knochenhauerstraße/Südstraße: Verbreiterung der vorhandenen abgesenkten Radwegfurt nicht beitragspflichtig | 3.200 € |
Die im Beschlusstext genannten 9.000,00 € für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens sind Vorschläge der Verwaltung und dienen lediglich der Orientierung. Der Stadtbezirksrat kann unabhängig davon, im Rahmen seines Gesamtbudgets, abweichende Beschlüsse fassen. Ebenso könnten Unterhaltungsmaßnahmen auf anderen Straßen im Stadtbezirk vom Gremium beschlossen werden. Gleiches gilt für die unter Ziffer 2 genannten Grünanlagenunterhaltungsmittel und die unter Ziffer 3 genannten Einrichtungsgegenstände für Schulen, wobei es sich bei der Grundschule Klint um die einzige Schule mit bezirklichem Status im Stadtbezirk Innenstadt handelt.
Zu 2.: Grünanlagenunterhaltung:
Entfernen von Stamm- und Wurzelaustrieben an den Linden am Petritorwall.
Zu 3.: Einrichtungsgegenstände für die Schulen:
Grundschule Klint – Hochschrank mit Drehtüren – 480,76 €
Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung und des Inkrafttretens des städtischen Haushalts 2020.
