Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-12912

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die im Jahr 2020 veranschlagten Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates 131 – Innenstadt – werden wie folgt verwendet:

 

  1. Unterhaltung unbeweglichen Vermögens  9.000,00 €
  2. Grünunterhaltung        800,00 €
  3. Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen    700,00 €

 

 

Der Vorschlag für die jeweilige Verwendung ergibt sich aus dem Begründungstext.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Für die Verwendung der bezirklichen Mittel im Stadtbezirk 131 Innenstadt unterbreitet die Verwaltung dem Stadtbezirksrat folgende Vorschläge:

 

Zu 1.: Unterhaltung unbeweglichen Vermögens:

 

Nr.

Straße

Maßnahme

Geschätzte Kosten

1.

Löwenwall

Asphaltfläche - Ostseite -, div. kleinere Asphaltaufbrüche in Teilbereichen, Asphalt und Schottertragschicht teilweise erneuern

nicht beitragspflichtig

4.500 €

2.

Löwenwall

Gehweg im Bereich der Hs.-Nr. 11 - 15:

Regulierung der Mosaikpflasterflächen in Teilbereichen (Unebenheiten), Mosaikpflaster und Schottertragschicht teilweise erneuern

nicht beitragspflichtig

4.400


 

 

Nr.

Straße

Maßnahme

Geschätzte Kosten

3.

Sonnenstraße/

Hohetorwall

Gehweg im Bereich des Fußgängerüber-weges, Regulierung der Unebenheiten im vorh. Natursteingroßpflaster und Beton-plattenflächen in Teilbereichen, vorh. Pflasterung und Schottertragschicht teilweise erneuern

beitragspflichtig*

(*Erst abrechenbar, wenn die jeweilige Anlage durchgängig erneuert ist)

4.600 €

4.

Theaterwall

Gehweg Westseite, im Bereich Hs.-Nr. 4, Regulierung der Betonplatten in Teil-bereichen (Unebenheiten), Betonplatten und Schottertragschicht teilweise erneuern

beitragspflichtig*

4.000 €

5.

Hohetorwall

Gehweg im Bereich Hs.-Nr. 4 bis

Okerbrücke:

Regulierung der Mosaikpflasterflächen in Teilbereichen (Unebenheiten), Mosaik-pflaster und Schottertragschicht teilweise erneuern

nicht beitragspflichtig

4.200 €

6.

Petritorwall

Gehweg -Westseite - im Bereich Hs-Nr. 32:

Regulierung der Betonplatten in Teil-bereichen (Wurzelschäden), Schotter-tragschicht teilweise erneuern

nicht beitragspflichtig

3.900 €

7.

Beckenwerkerstraße

Gehweg/Parkplätze Süd-Westseite, Regulierung der Betonplatten und des Klinkerpflasters in Teilbereichen (Wurzelschäden),

Betonplatten und Schottertragschicht teilweise erneuern

beitragspflichtig*

(*Erst abrechenbar, wenn die jeweilige Anlage durchgängig erneuert ist)

4.500 €

8.

Südstraße

Radweg im Bereich Alte Knochenhauerstraße/Südstraße:

Verbreiterung der vorhandenen abgesenkten Radwegfurt

nicht beitragspflichtig

3.200 €

 

Die im Beschlusstext genannten 9.000,00 € für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens sind Vorschläge der Verwaltung und dienen lediglich der Orientierung. Der Stadtbezirksrat kann unabhängig davon, im Rahmen seines Gesamtbudgets, abweichende Beschlüsse fassen. Ebenso könnten Unterhaltungsmaßnahmen auf anderen Straßen im Stadtbezirk vom Gremium beschlossen werden. Gleiches gilt für die unter Ziffer 2 genannten Grünanlagenunterhaltungsmittel und die unter Ziffer 3 genannten Einrichtungsgegenstände für Schulen, wobei es sich bei der Grundschule Klint um die einzige Schule mit bezirklichem Status im Stadtbezirk Innenstadt handelt.


 

Zu 2.: Grünanlagenunterhaltung:

 

Entfernen von Stamm- und Wurzelaustrieben an den Linden am Petritorwall.

 

Zu 3.: Einrichtungsgegenstände für die Schulen:

 

Grundschule Klint – Hochschrank mit Drehtüren – 480,76 €

 

 

Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung und des Inkrafttretens des städtischen Haushalts 2020.


 

 

 

 

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