Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-13448

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Planung und dem Umbau der Kreuzung Bienroder Straße - Erlenbruch wird in der als Anlage beigefügten Fassung zugestimmt.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusskompetenz

Eine Zuständigkeit des Rates ist nicht gegeben. Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich zunächst aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 4 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Bienroder Straße um eine Straße mit überbezirklicher Bedeutung, für die der Planungs- und Umweltausschuss beschlusszuständig wäre. Mit Änderung der Hauptsatzung durch Ratsbeschluss vom 24.03.2020 ist die Übertragung auf den Planungs- und Umweltausschuss entfallen. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. 

 

Anlass

 

Mit der Drucksache 19-12018 hat der Bezirksrat 112 beantragt, die Einmündung Bienroder Straße – Erlenbruch neu zu gestalten. Die Neugestaltung der Einmündung wurde auch bei der letzten Sitzung des Runden Tisches Waggum thematisiert.

 

Planung

 

Mit der nachfolgend beschriebenen Planung wird die Einmündung sicherer gestaltet und die gefahrenen Geschwindigkeiten im Erlenbruch reduziert. Dieses dient der Verkehrssicherheit und ist einer der seit längerem vom Stadtbezirksrat gewünschten Bausteine zur Verkehrsberuhigung in Waggum.

 

Der Kurvenradius der Bienroder Straße wird so beibehalten, dass ein stadteinwärts fahrender Gelenkbus weiterhin komplett auf seiner Fahrspur bleiben kann und den entgegenkommenden Verkehr nicht beeinträchtigt. Die Bordführung in der Straße Erlenbruch wird gerade verlängert und erst im direkten Kurvenbereich auf die Bienroder Straße verschwenkt.

Dadurch wird der Einmündungstrichter für die von Osten kommenden Fahrzeuge, die in den Erlenbruch einbiegen wollen, verkleinert und diese müssen einen „Schlenker“ fahren. Die dazu nötige Geschwindigkeitsreduzierung führt zu einer Verkehrsberuhigung im Erlenbruch.

 

Im Baubereich wird der Bordstein abgesenkt. Die Bordabsenkung wird nach neuem Standard (differenzierte Bordhöhen) ausgebildet. Da die westliche Seite der Straße Erlenbruch nicht erneuert wird, ist die differenzierte Bordhöhe hier dann nur einseitig vorhanden.

 

Im an den Baubereich angrenzenden privaten Bereich befinden sich eine schützenswerte Rotbuche und eine schützenswerte Stieleiche. Diese werden bei den Baumaßnahme besondere Beachtung finden.

 

Im heute geschotterten Wurzelbereich der Rotbuche wird der Gehweg mit einer wassergebundenen Decke hergestellt. In der Deckschicht wird ein natürliches Bindemittel enthalten sein, welches eine hohe Griffigkeit und Festigkeit des Belags gewährleistet bei gleichzeitig gegebener Wasserdurchlässigkeit. Diese Bauweise hat sich in städtischen Baumscheiben bewährt und ist mit der Umweltverwaltung abgestimmt. Der Einsatz einer Wurzelbrücke kommt aufgrund der Höhe der bereits in den Gehweg eingedrungenen Wurzeln nicht in Betracht.

 

Im Bereich der Stieleiche gibt es derzeit keine Anzeichen von durch Wurzeln hervorgerufenen Gehwegschäden, so dass davon ausgegangen wird, dass der Gehweg hier wieder gepflastert hergestellt werden kann. Falls sich bei der Baumaßnahme herausstellt, dass auch in diesem Bereich eine wassergebundene Deckschicht erforderlich wird, würde diese hier ebenfalls eingebaut werden.

 

Informationsveranstaltung

 

Auf eine Bürgerinformationsveranstaltung musste aufgrund der Schutzmaßnahmen vor der Ausbreitung des Coronavirus verzichtet werden.

 

Finanzierung

 

Die Kostenschätzung beträgt 25.000 € Die Maßnahme wird aus dem PSP-Element/

Maßnahmennummer 4S.660020 finanziert.
 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise