Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 19-11928-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.10.2019 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1.: Aus Anlass der Anfrage des Stadtbezirksrats wurden die Grünzeiten für Fußgänger, die den Ring queren wollen, sowohl an der nördlichen als auch an südlichen Fußgängerfurt überprüft. An beiden Furten sind die Grünzeiten für Fußgänger heute so geschaltet, dass in der nach den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) vorgegebenen Regel-Gehgeschwindigkeiten von 1,2 m/s die gesamte Fahrbahn des Ringes in einem Zug gequert werden kann.
 

Langsamere Fußgänger erreichen das Ende der Mittelinseln mitunter erst, wenn das Folgesignal für den zweiten Furtabschnitt schon Rot zeigt, sodass auf der Mittelinsel zunächst auf die nächste Freigabezeit gewartet werden muss. Hierfür ist die Mittelinsel im Verlauf der nördlichen Furt mit ca. 4,5 m so breit, dass ein Aufenthalt im Bedarfsfall problemlos möglich ist. Die Mittelinsel im Verlauf der südlichen Furt hingegen ist für einen Aufenthalt nur eingeschränkt geeignet.

 

Zur Verbesserung der Querungssituation an der südlichen Furt ist deshalb vorgesehen, die Grünzeiten so zu bemessen, dass zukünftig auch langsamere Fußgänger als die oben genannten 1,2 m/s den Ring in Gänze queren können.

 

Zu 2.: Gemäß der Verwaltungsvorschriften zu § 37 der Straßenverkehrsordnung (VwV StVO) sowie der RiLSA sind nächtliche Abschaltungen von Lichtsignalanlagen nur in Ausnahmefällen zulässig. Hierfür muss nachgewiesen sein, dass insbesondere die Verkehrssicherheit in gleichem Maße gegeben ist, wie dies mit eingeschalteter Lichtsignalanlage der Fall wäre. Dies ist an dieser Kreuzung nicht der Fall.

 

Abschaltungen von Lichtsignalanlagen verleiten einige Verkehrsteilnehmer zu überhöhten Geschwindigkeiten, was die Unfallgefahr für den querenden Fuß-, Rad- und Kfz-Verkehr weiter erhöht. Die Verkehrssicherheit wird dadurch erheblich beeinträchtigt. Um die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu jeder Tageszeit gewährleisten zu können, besteht hier nicht die Möglichkeit, die Lichtsignalanlage nachts außer Betrieb zu nehmen.

 

 

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