Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-12686-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 321 vom 31.01.2020 [Drs. 20-12686] sowie der Nachfragen des Bezirksbürgermeisters Graffstedt in der Sitzung am 12.02.2020 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zunächst wird das im Verwaltungsausschuss vom 05.06.2018 (Drs.-Nr. 18-08216) beschlossene Verfahren zur Aufstellung von Bücherschränken dargestellt:

Der Verwaltungsausschuss hat die Verwaltung beauftragt nur bei Erfüllung der nachfolgend aufgeführten Parameter Bücherschränke aufzustellen (Auszug):

 

- Die Verwaltung wird zukünftig die sich aus der Übernahme der Verkehrssicherungspflicht ergebenden Aufgaben (z. B. Schadensregulierungen, Vertragsabschlüsse, Firmenbeauftragungen etc.) übernehmen. Während der Erwerb und die Aufstellung finanziell den Stadtbezirksräten obliegen, werden die laufenden Unterhaltungskosten durch die Verwaltung getragen.

 

- Aufgrund der bisherigen Erfahrungen hinsichtlich divergierender Vorstellungen der Stadtbezirksräte für die konkrete Umsetzung hat die Verwaltung einen einheitlichen Modellvorschlag (siehe Anlage 1) erarbeiten lassen.

 

- Die bislang in Rede stehenden sowie zukünftige Bücherschränke werden durch die Verwaltung beschafft und aufgestellt. Die Stadtbezirksräte, die einen Bücherschrank aufstellen wollen, müssen im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses Haushaltsmittel i. H. v. 3.800 € für Erwerb, Transport und Aufstellung zur Verfügung stellen.

 

- Wie bereits bei den beiden Bücherschränken in der Nordstadt und im Westlichen Ringgebiet praktiziert, erklären sich die Stadtbezirksräte bereit, Personen oder Institutionen zu benennen, die als Paten die inhaltliche Kontrolle der in die Bücherschränke eingebrachten Bücher, Zeitschriften etc. übernehmen.

 

- Der Aufstellungsbeschluss der Stadtbezirksräte muss die Festlegung eines Standorts im öffentlichen Raum enthalten, der dann von der Verwaltung auf seine Umsetzungsmöglichkeit (insb. Sondernutzung, keine Rechte Dritter) geprüft wird.

 

Dies vorausgeschickt werden die Fragen wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Nachdem die Abnahme der Bücherschrankkonstruktion nach baulichen und statischen Gesichtspunkten Ende Januar 2020 erfolgt ist, sind derzeit Einladungen an die Stadtbezirksräte über die Geschäftsstellen für Ortstermine zwecks endgültiger Festlegung der genauen Aufstellungsorte in Vorbereitung. Als Termin für den Stadtbezirksrat 321 ist derzeit der 10.03.2020 vorgesehen. Durch die Einbeziehung der zuständigen Fachbereiche und der Fertigungsfirmen der Bücherschränke sollen alle ggf. noch zu erledigenden Vorbereitungen für die Aufstellungsorte in einem Termin abgestimmt werden können. Im Rahmen dieses Termins soll auch die Standort-Frage geklärt werden, die der Stadtbezirksrat danach beschließen muss.

 

Die Fertigstellung der Bücherschränke ist der Verwaltung durch die Herstellungsfirma nach Ostern zugesagt. Ab diesem Zeitpunkt kann der Aufbau in den jeweiligen Stadtbezirken erfolgen. Die Aufstellung wird in Abstimmung zwischen den Fertigungsfirmen für die Betonpodeste und dem Bücherschrankkorpus erfolgen und sich an den ggf. noch erforderlichen Vorbereitungsarbeiten orientieren. Die genauen Termine werden seitens der Verwaltung so zeitig wie möglich über die Bezirksgeschäftsstellen bekannt gegeben. Ziel ist es, die Aufstellung beider Bücherschränke in Lamme und Lehndorf an einem Tag zu organisieren.

 

Zu Frage 2:

(siehe auch Beantwortung Frage 1) Die technische Abnahme und Freigabe des Bücherschrankmodells ist erfolgt, der Fertigungsprozess hat begonnen, die Auslieferung soll nach Ostern 2020 erfolgen. Nach Durchführung der abschließenden Ortstermine werden seitens des FB 41 die erforderlichen Verträge zur Übernahme der Verkehrssicherungspflicht mit FB 66 geschlossen.

 

Zu Frage 3 sowie Nachfrage des Bezirksbürgermeisters:

Lt. Beschluss zum Verfahren zur Aufstellung von Bücherschränken „erklären sich die Stadtbezirksräte bereit, Personen oder Institutionen zu benennen, die als Paten die inhaltliche Kontrolle der in die Bücherschränke eingebrachten Bücher, Zeitschriften etc. übernehmen.“ Diese Paten sind dem FB 41 lediglich zur Kenntnis zu geben. Der FB 41 steht den Paten als Ansprechpartner für Fragen der Verkehrssicherung resp. für den Fall zur Verfügung, dass Schäden auftreten, die die Beauftragung von Dritter zur Reparatur etc. erforderlich machen. Eine direkte Kontaktaufnahme des FB 41 mit den Paten ist nicht vorgesehen, da sich die Aufgabe des FB 41 nach der durch den Verwaltungsausschuss festgelegten Verfahrensweise nach der Errichtung der Schränke, lediglich auf den Umstand der Verkehrssicherungspflicht beschränkt.

 

 

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