Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-13386
Grunddaten
- Betreff:
-
Ersatzfläche für den durch den geplanten "Görge-Markt" entfallenden Bolzplatz im Stadtteil Kanzlerfeld
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0100 Steuerungsdienst; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Hornung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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Entscheidung
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24.06.2020
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
"Auf der vorhandenen öffentlichen Grünfläche am Domagkweg soll ein Jugendspielplatz hergerichtet werden. Es sollen nur Anlagen zur Ausführung kommen, die nicht gemäß
18. BImSchV als „Sportanlage“ berechnet werden müssen und an dem Standort immissionsschutzrechtlich genehmigungsfähig sind.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz:
Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 Satz 3 NKomVG
i. V. m. § 16 Abs. 1 Nr. 6 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Planung eines Jugendplatzes um eine Angelegenheit, die auf den Stadtbezirksrat per Hauptsatzung übertragen wurde, da die Bedeutung des Jugendspielplatzes nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht.
Sachverhalt:
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan für den an der Bundesallee / Stauffenbergstraße geplante Nahversorger „Franz-Rosenbruch-Weg“, OE 39, ist nach langer Verfahrensdauer nunmehr rechtsverbindlich geworden. Mit Beginn der Baumaßnahme muss der auf der derzeitigen Grünfläche bestehende Bolzplatz weichen und es soll eine Ersatzfläche hergerichtet werden. Bei dem Bolzplatz handelt es sich um eine Anlage auf der vorhandenen Rasen- und Grünfläche, die nur mit zwei Toren und einem Ballfangzaun zur Bundesallee ausgestattet ist. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Einbauten zum Spielen für Kinder oder Jugendliche. Der vorhandene Bolzplatz genießt zwar Bestandsschutz, wäre nach heutiger Rechtslage aus Immissionsschutzgründen jedoch nicht mehr genehmigungsfähig.
Die Verwaltung hatte parallel zum Bebauungsplanverfahren über die Jahre eine Reihe von Standortalternativen für einen Bolzplatz geprüft. Die Standortsuche hat sich allerdings sehr schwierig gestaltet, da nur wenige Flächen innerhalb des Ortsteiles im Ansatz geeignet sind. Aufgrund der Schallschutzaspekte, Bolzplätze müssen gemäß 18. BImSchV als „Sportanlage“ berechnet werden, und der mangelnden eigentumsrechtlichen Verfügbarkeit,
kann keiner der untersuchten Standorte realisiert werden. Untersucht wurden folgende Standorte:
Domagkweg
Trotz umfangreicher Schallschutzmaßnahmen mit unverhältnismäßig hohem Kostenaufwand wären für einen Bolzplatz zeitliche Nutzungsbeschränkungen erforderlich sowie das Fällen einer Vielzahl von Bäumen. Andere Kinder- und Jugendspielplatzangebote ließen sich jedoch realisieren.
Südlich Oscar-Fehr-Weg
Die zu beachtenden Abstände zu den Hochspannungsfreileitungen bezüglich elektromagnetischer Strahlung sowie die erforderlichen Abstände zur Wohnbebauung bezüglich Lärmschutz, schränken die verfügbare Fläche derartig ein, dass eine Realisierung nicht möglich ist.
Östlich Am Buchenberg
Auf den direkt an den nordöstlichen Ortsrand des Baugebietes „Am Buchenberg“ angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen wären mit maßvollen Schallschutzmaßnahmen Ersatzstandorte realisierbar. Die betroffenen Grundstückseigentümer waren trotz angebotener Tauschfläche in unmittelbarer Nachbarschaft nicht verhandlungsbereit.
Innerhalb des vorhandenen Grünstreifens lässt sich ein Bolzplatz wegen des geringen Abstandes zur benachbarten Wohnbebauung und der damit verbundenen hohen Schallschutzanforderungen sowie Flächenbeschränkungen durch eine Ferngasleitungstrasse nicht adäquat umsetzen.
Empfehlung der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt, als Ersatz für den an der Bundesallee / Stauffenbergstraße entfallenden Bolzplatz auf der vorhandenen Grünfläche am Domagkweg, die bisher nur als reine Grünfläche hergerichtet worden ist, planungsrechtlich aber als öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung Bolzplatz festgesetzt ist, einen Jugendspielplatz herzurichten. Da nach heutigem Immissionsschutzrecht ein klassischer Bolzplatz an diesem Standort wegen hoher Lärmschutzansprüche der benachbarten Wohnbebauung nicht ausgeführt werden kann, sollen nur Anlagen zur Ausführung kommen, die nicht gemäß 18. BImSchV als „Sportanlage“ berechnet werden müssen und an dem Standort immissionsschutzrechtlich genehmigungsfähig sind.
Auch ohne klassischem Bolzplatz kann eine für Kinder und Jugendliche attraktive Spielfläche hergerichtet werden, z. B. als Ballspielwiese, Riesenschaukel zum Abhängen, überdachter Treffpunkt, Tischtennis, WLAN etc.. Die Lage dieses Standortes befindet sich in dem Spielplatzbezirk 32-2, der unterversorgt ist. Es ist weder ein Kinder- noch ein Jugendspielplatz vorhanden. Mit einer Entscheidung für diesen Standort kann das Spielplatzangebot innerhalb des Stadtteiles nicht nur bezüglich der Vielfalt der Angebote verbessert werden, innerhalb des Stadtteiles kann auch eine flächenmäßig ausgewogenere Versorgung erzielt werden. Der Stadtteil erhält also eine Vielzahl zusätzlicher Angebote, die am heutigen Standort nicht vorhanden sind.
Zur Abstimmung, welche Anlagen und Einrichtungen zur Ausführung kommen sollen, wird die Verwaltung eine in solchen Fällen übliche Beteiligung mit Kinder- und Jugendgruppen durchführen. Anschließend wird eine Planung erarbeitet, die die Belange der Kinder und Jugendlichen sowie immissions- und baurechtliche Vorgaben berücksichtigt. Die vorhandenen Bäume sollen dabei möglichst erhalten bleiben. Die Planung wird dem Stadtbezirksrat zeitnah zur Entscheidung vorgelegt.
Für die Maßnahme sind gemäß Investitionsprogramm für das Jahr 2021 225.000 € vorgesehen. Auf dieser Grundlage könnte, vorbehaltlich der tatsächlichen Mittelverfügbarkeit in 2021, nach Freigabe des Haushalts in 2021 mit der Planung des Jugendplatzes begonnen werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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576,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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137,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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5,1 MB
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