Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 20-13179

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Nach § 4 der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Braunschweig ist der Abfall zu trennen und nach § 5 sind Bioabfälle in den dafür gekennzeichneten Bioabfallbehältern bereitzustellen.

 

Vor vielen Wohnblocks, z.B. auf der Lechstraße, steht oftmals nur eine einsame 120 L Biotonne für mehr als 50 Anwohner zur Verfügung. Diese Anzahl von Biotonnen erscheint absolut unzureichend. Sie sind andauernd überfüllt, wodurch nicht nur im Donauviertel wieder verstärkt Ratten gesichtet wurden.

Auch scheinen die ALBA-Informationen zur Befüllung von Biotonnen bisher offensichtlich nicht bei allen Biotonnennutzern anzukommen, auch wenn ein Teil der auf den Fotos abgebildeten Plastiktüten möglicherweise dem Umstand geschuldet sind, dass die Mieter den Müll ja nicht einfach neben die Biotonne kippen können, um dann den geleerten Plastikbeutel im Wertstoffcontainer zu entsorgen.

 

Aus diesem Grund stellt die SPD-Fraktion folgende Fragen:

 

1. Welches Biotonnenvolumen ist vom Grundstückseigentümer bereitzustellen, damit alle Mieter ihrer Pflicht zur Abfalltrennung nachkommen können?

2. Wie überwacht die Verwaltung, dass tatsächlich Biotonnen mit ausreichendem Volumen
bereitstehen?

3. Mit welchen Maßnahmen will die Verwaltung darauf hinwirken, dass die derzeit oft sehr

schlechte Qualität des Biomülls (viel Plastik dabei) verbessert wird?

 

gez.

Jörg Hitzmann

Fraktionsvorsitzender
 

 

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Anlagen

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