Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-13179-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 07.04.2020 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1.: Die Abfallentsorgungssatzung sieht als Pflicht lediglich vor, dass auf einem Grundstück mindestens ein 60-Liter-Bioabfallbehälter aufgestellt werden muss, soweit keine Eigenverwertung in Form einer Kompostierung durchgeführt wird.

 

Zu 2.: Wie unter Punkt 1 erläutert, besteht für die Bioabfalltonne im Stadtgebiet von Braunschweig kein Pflichtvolumen, welches pro Einwohner und Grundstück berechnet wird. Somit kann nur der Grundstückseigentümer oder bei einem bestehenden Mietverhältnis, der Grundstückeigentümer mit seinen Mietern, das benötigte Volumen festlegen.

Die ALBA Braunschweig GmbH (ALBA) weist die Grundstückseigentümer auf die notwendige Erhöhung des Volumens hin, wenn am Entleerungstermin die Abfallbehälter regelmäßig mit sortenreinen Bioabfällen überfüllt sind. Die Überwachung erfolgt grundsätzlich durch die Mitarbeiter der Entsorgungstour vor Ort.

 

Darüber hinaus ist zu erwähnen, dass die Situation der Bioabfallentsorgung in Teilen der Weststadt grundsätzlich sehr angespannt ist.

Trotz immenser Anstrengungen im Bereich der Abfallberatung seitens der Stadt Braunschweig, der Grundstückseigentümer und der ALBA (siehe Punkt 3), ist der Grad der Fehleinwürfe immer noch sehr hoch.

 

Zu 3.: Die Verwaltung wirkt seit Jahren gemeinsam mit ALBA auf eine Verbesserung der Trennung von Bioabfall hin.

 

Seit 2016 wurden diverse Maßnahmen durchgeführt. Dazu gehören Pressearbeit in Form von Artikeln, diverse Termine mit der Wohnungswirtschaft des Stadtbezirks, verstärkte Qualitätskontrollen, Teilnahme an der Aktion „Bio-Deutschland“ in Kooperation mit dem NABU und REWE (inkl. Beratung in den zwei Märkten) und die Durchführung des Themenjahres „BIO? LOGISCH OHNE PLASTIK!“ mit vielen Aufklärungs- und Hinweisaktionen, inkl. einer Broschüre in acht verschiedenen Sprachen. Insbesondere an sogenannten Brennpunkten werden die Maßnahmen fortgeführt.

 

Die Maßnahmen haben zu geringen Verbesserungen an den Brennpunkten geführt. Die Problematik ist weiterhin vorhanden, wie auch die in der Anfrage des Stadtbezirksrates beigefügten Fotos dokumentieren.

 

Regelmäßig werden gerade im Bereich des Emsviertels, der Saalestraße und der umliegenden Straßen Biosammelgefäße, aufgrund von "Fehlbefüllung" mit Restabfällen, von der Abfuhr ausgeschlossen. Dies insbesondere dort, wo Abfallschleusen für Restabfälle verwendet werden. Diese Gefäße können nachsortiert oder über einen gesonderten Auftrag als Restabfall geleert werden, was regelmäßig wahrgenommen wird.

 

Ein Teil der Bewohnerinnen und Bewohner im Stadtbezirk scheinen nicht an einer vernünftigen Trennung und Entsorgung von Bioabfällen interessiert zu sein. Dazu ist anzumerken, dass die Eigentümer der Grundstücke für die richtige Trennung der Abfälle verantwortlich sind. Ggf. sind durch diese die entsprechenden Maßnahmen zu treffen, um die Bioabfälle sortenrein zur Verfügung zu stellen.

 

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise