Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 20-12680-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrssicherheit auf der Elbestraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Hornung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt
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zur Kenntnis
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24.06.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss vom 26.02.2020 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):
1. Der Stadtbezirksrat 221 beschließt, dass auf der Elbestraße von der westlichen Einmündung Rheinring bis zur Weserstraße (insbesondere im Bereich des „Hauses der Talente“) Tempo 30 km/h eingeführt wird.
2. An der Verengung der Elbestraße im Bereich Ilmweg (siehe Abb. 1) wird an dem Geländer ein Verkehrszeichen 222-20 (siehe Abb. 2) angebracht.
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu 1.: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) bundeseinheitlich für alle Kraftfahrzeuge auf 50 km/h festgelegt.
Gemäß der StVO müssen bestimmte Voraussetzungen für eine Reduzierung der Geschwindigkeit erfüllt sein. So muss beispielsweise aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehen, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erheblich übersteigt. Eine solche Gefahrenlage kann nicht für die gesamte Länge der Elbestraße zwischen Rheinring und Weserstraße bejaht werden.
Jedoch liegt in diesem Abschnitt das Nachbarschaftszentrum „Haus der Talente“, Elbestraße 45, welches in der Bevölkerung sehr gut angenommen wird. Die Zusammensetzung der Nutzer dieses Hauses ist recht vielfältig. Eine dieser vielen Nutzergruppen ist der Blinden- und Sehbehindertenverein, der dort regelmäßig seine Treffen veranstaltet. Bei der Anreise zum Veranstaltungsort wird von vielen Mitgliedern die Stadtbahnlinie 3, Haltestelle Saalestraße, genutzt.
Um sehbehinderten bzw. blinden Personen ein möglichst gefahrarmes Queren der Elbestraße am Haus der Talente zu ermöglichen, wird die Verwaltung die zulässige Geschwindigkeit im Bereich der Querungsstelle auf 30 km/h reduzieren.
Zu 2.: Die Verwaltung greift die Anregung des Stadtbezirksrats auf und wird an der Verengung auf der Elbestraße im Bereich Ilmweg das Verkehrszeichen vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts (Zeichen 222) anbringen.
