Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-13068

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die im Jahr 2020 veranschlagten Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates 221 - Weststadt werden wie folgt verwendet:

 

1. Unterhaltung unbeweglichen Vermögens    8.800 €

2. Grünanlagenunterhaltung      1.200 €

3. Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen   1.000 €

 

Der Vorschlag für die jeweilige Verwendung ergibt sich aus dem Begründungstext.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Für die Verwendung der bezirklichen Mittel im Stadtbezirk 221 – Weststadt unterbreitet die Verwaltung dem Stadtbezirksrat folgende Vorschläge:

 

Zu 1. Unterhaltung unbeweglichen Vermögens:

 

Nr.

Straße

Maßnahme

Geschätzte

Kosten

1.

Eiderstraße

Vor Hs.-Nr. 10 - 16:

Betonplatten 30/30/4 aufnehmen,

Planum herstellen und verdichten, Schottertragschicht liefern und einbauen, Betonplatten 30/30/8 liefern und neu verlegen, ca. 185 m²

beitragspflichtig*

13.600 €

2.

Illerstraße

Hs.-Nr. 50 - 56 und Ecke Kremsweg: zwei beidseitige Gehwegabsenkungen herstellen

nicht beitragspflichtig*

6.000 €

3.

Illerstraße

Hs.-Nr. 21 - 26 und Ecke Innstraße: zwei beidseitige Gehwegabsenkungen herstellen

nicht beitragspflichtig*

6.000 €

4.

Am Lehmanger

Gegenüber der Moselstraße:

Betonplatten 30/30/4 aufnehmen und seitlich lagern, vorhandenes Sandbett profilieren, Betonplatten 30/30/4 wieder verlegen,

ca. 120 m²

nicht beitragspflichtig*

6.500 €

5.

Lechstraße

im Bereich von Hs.-Nr. 16 b:

beidseitige Gehwegabsenkung herstellen, Betonplatten 30/30/4 aufnehmen und seitlich lagern, vorhandenes Sandbett profilieren, Betonplatten 30/30/4 wieder verlegen,

ca. 170 m²

nicht beitragspflichtig*

10.000 €

6.

An der Rothenburg

Verbindungsweg zur Illerstraße:

Betonplatten 50/50/5 aufnehmen,

Planum herstellen und verdichten, Schottertragschicht liefern und einbauen, Betonrechteckpflaster 20/10/8 liefern und neu verlegen, ca. 160 m²

beitragspflichtig*

12.000 €

 

Die im Beschlusstext genannten 8.800 € für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens sind Vorschläge der Verwaltung und dienen lediglich der Orientierung. Der Stadtbezirksrat kann unabhängig davon, im Rahmen seines Gesamtbudgets, abweichende Beschlüsse fassen. Ebenso könnten Unterhaltungsmaßnahmen auf anderen Straßen im Stadtbezirk vom Gremium beschlossen werden. Gleiches gilt für die unter Ziffer 2 genannten Grünanlagenunterhaltungsmittel und für die unter Ziffer 3 genannten Einrichtungsgegenstände für Grundschulen.

 

Zu 2. Grünanlagenunterhaltung:

 

Zwei Natureichenbänke im Westpark neu aufstellen:       1.200 €

 

Zu 3. Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen:

 

Grundschule Altmühlstraße:  kein Antrag          0,00 €

Grundschule Ilmenaustraße:  Schulmobiliar   1.018,64 €

Grundschule Rheinring:  kein Antrag          0,00 €

 

 

Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung und des Inkrafttretens des städtischen Haushalts 2020.    
 

 

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