Rat und Stadtbezirksräte

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Corona-Pandemie hat Auswirkungen auf unser gesamtes Leben, im Öffentlichen wie auch im Privaten. Mit zunächst dem notwendigen Lockdown und nun mit den Lockerungsmaßnahmen inklusive der Hygiene- und Abstandsregelungen gehen große Einschränkungen einher, die auch zahlreiche Wirtschaftsbetriebe betreffen. Vor allem sind hier unsere Schausteller zu nennen. Sie wissen zwar, dass ihr Geschäft auch ohne Krisen sehr stark saisonabhängig ist, die durch Corona ausgelösten Beschränkungen sind aber in vielen Fällen sogar existenzbedrohend.

In einer solchen außergewöhnlichen Situation helfen die aufgelegten Hilfsprogramme (bspw. der Braunschweiger Solidarfonds) zwar ein Stück weiter, können aber nicht alle Probleme lösen. Es sind deshalb weitere Hilfen für dieses mehr als 1200 Jahre alte Brauchtum zu prüfen und gegebenenfalls auch kreative Lösungen zu realisieren. Mit der "Kirmes to Go" hat der Braunschweiger Schaustellerverband nicht nur eine gute Möglichkeit gefunden, unter den bekannten Bedingungen erstmalig seit mehreren Monaten wieder Einnahmen zu erzielen, sondern vor allem auf die besondere Situation der Schausteller hinzuweisen.

Ein Blick in andere Städte kann dabei die nötigen Impulse geben und auch die Schausteller haben aufgrund ihrer guten bundesweiten Vernetzung bereits Ideen gesammelt, die weiterhelfen können.

 

So wurde beispielsweise in Hamburg entschieden, dass zum einen bis Ende des Jahres keine Gebühren bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen erhoben, und zum anderen - vor allem durch den Wegfall des Frühlings- und des Sommerdoms sowie des Hafengeburtstags - es auch intensiv geschaut wird, ob öffentliche Flächen in der Innenstadt an die Schausteller vergeben werden können. Richtigerweise hat das Stadtmarketing vor Kurzem bereits entschieden, dass vermietete Flächen in der Innenstadt, die während der Corona-Pandemie nicht bewirtschaftet werden können bzw. dürfen, den Mietern auch nicht in Rechnung gestellt werden. Dieser Umstand bezieht sich unseres Wissens nach jedoch nur auf Außengastronomie.

In München wird - anstatt der Wiesn - aufgrund eines einstimmigen Beschlusses des Stadtrates das Konzept "Sommer in der Stadt" realisiert. Hierzu werden den Schaustellern ebenfalls öffentliche Flächen in der Innenstadt zur Ausübung ihres Geschäfts zur Verfügung gestellt. Eine Realisierung könnten man sich beispielsweise dergestalt vorstellen, dass nicht nur - wie z.B. analog zu einem Verkaufsoffenen Sonntag - Verzehrbuden in der Innenstadt platziert werden, sondern an besucherstarken Plätzen auch Fahrgeschäfte und Unterhaltungsbuden - jedoch immer unter Einhaltung der notwendigen Hygiene- und Abstandsregelungen und unter Einbezug des AAI. Als drittes Beispiel sei hier die Idee eines "temporären Freizeitparks" genannt, wie er etwa in Dortmund realisiert werden soll. Da Freizeitparks (u.a. räumlich begrenzt und Besucherzahl regulierbar) nach dem Lockdown wieder öffnen dürfen, bietet sich die bereits für die "Kirmes to Go" genutzte Fläche an, um - nach einer räumlichen Erweiterung - zu einem temporären Freizeitpark umgewandelt zu werden. 

Die CDU-Fraktion unterstützt ihrerseits alle diese Vorschläge, mögliche (rechtliche und organisatorische) Hürden müssten jedoch von der Verwaltung benannt werden, um diese kurzfristig beseitigen zu können.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Sind weitere finanzielle Entlastungen für die Schausteller geplant, beispielsweise durch eine Reduzierung oder Streichung der Gebühren für Sondernutzungen, falls das Konzept des "Sommer in der Stadt" realisiert werden könnte?

2. Würde die Verwaltung Bestrebungen zur Durchführung eines "Sommer in der Stadt" zentral in der Braunschweiger Innenstadt unterstützen und wie sieht sie die Realisierungschancen dafür?

3. Wie schätzt die Verwaltung die Realisierungschancen für einen temporären Freizeitpark ein und an welchen Stellen müsste es eine konkrete Unterstützung für die Schausteller geben?

 

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