Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-12761-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.02.2020 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1.: Der Verwaltung ist der Energieverbrauch für die Kühlung der Eisfläche nicht bekannt. Dies hat keinen Bezug zur straßenrechtlichen Nutzung und ist daher für die Genehmigung nicht relevant.

 

Zu 2.: Der Verwaltung ist nicht bekannt, welche Art von Strom für die Kühlung der Eisfläche genutzt wird. Gemäß § 18 Abs. 2 des Niedersächsischen Straßengesetzes darf eine Sondernutzungserlaubnis mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden, die allerdings in einem sachlichen Verhältnis zur Sondernutzung stehen müssen. Die Sondernutzungserlaubnis hat sich an den Auswirkungen auf die Nutzung der Straße und der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu orientieren, nicht an Gesichtspunkten zum Energieverbrauch.

Die Sondernutzungserlaubnis kann daher nur für straßenrechtliche Aspekte über Auflagen und Bedingungen eingeschränkt werden. Energieverbrauchstechnische Aspekte haben keinen unmittelbaren straßenrechtlichen Bezug. Aus diesem Grund wird die Art des Stroms nicht geprüft.

Die Verwaltung wird den Hinweis jedoch an den Organisator weitergeben.

 

Zu 3.: Die Stadtverwaltung selbst ist nicht für die Findung von Alternativen zuständig. Von Veranstaltern beantragte Alternativen und ihre Durchführbarkeit würden im Rahmen des allgemeinen Genehmigungsverfahrens geprüft und beurteilt werden.


 

 

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