Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 20-13626

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Immer wieder kommt es zu Beschwerden über die Verkehrssituation auf der Eisenbütteler Straße. So gab es in der jüngsten Zeit eine Anregung aus dem Ideenportal der Stadt Braunschweig, der der Stadtbezirksrat 310 mehrheitlich gefolgt ist (DS 19-10254-01). Allerdings hat die Verwaltung in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass eine Ausweisung der Eisenbütteler Straße als Tempo-30-Zone nicht ohne weiteres möglich ist.

Die Eisenbütteler Straße ist insbesondere im Abschnitt zwischen Kennelweg und Werkstättenweg eine stark frequentierte Radverkehrsroute. Aber auch von Fußgänger*innen wird diese Route als Verbindung zwischen dem Bürgerpark und dem Südsee intensiv genutzt. Der Radverkehr darf hier die Fahrbahn nutzen. Parallel dazu gibt es einen schmalen und unbefestigten Geh- und Radweg auf der Seite des Messegeländes.

In der aus dem Jahr 2011 stammenden Machbarkeitsstudie zu einem Radschnellweg von Braunschweig nach Wolfenbüttel ist die Führung dieses Radschnellweg über die Eisenbütteler Straße untersucht worden. Hier heißt es: "Im Abstimmungsprozess setzte sich die Stadt Braunschweig hier für eine Führung auf der Fahrbahn ein. Um den Radschnellwegcharakter trotz vergleichsweise hoher Kfz-Belastung zu bewahren, wurde empfohlen, den Radverkehr an Beginn und Endes des ca. 350 m langen Abschnitten gegenüber  dem Kfz-Verkehr auf der Straße zu bevorrechtigen (verbunden mit baulichen, die Wartepflicht betonenden Maßnahmen) und im Streckenverlauf beidseitig 1,50 m breite Fahrbahnbereiche rot einzufärben (mit blauem Radschnellweg-Piktogramm). Zugleich ist auf dem Abschnitt eine Tempo 30-Regelung einzuführen und durch verkehrsberuhigende Maßnahmen (z. B. Plateauaufpflasterungen) durchzusetzen. Verbunden ist mit diesen Maßnahmen seitens der Stadt auch die Erwartung einer Verlagerung unerwünschten Schleichverkehrs von der Straße."

Wir bitten hierzu um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wird auch bei den neuen Überlegung zu einem Radschnellweg zwischen Braunschweig und Wolfsburg bzw. Salzgitter die Routenführung über die Eisenbütteler Straße geprüft?

2. Lassen sich einige der oben beschriebenen Maßnahmen (Anlegung von eingefärbten Radfahrstreifen, Änderung der Vorfahrtsbeziehungen, bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung) auch umsetzen, ohne dass dieser Abschnitt bereits Teil eines Radschnellwegs ist?

3. Wie bewertet die Verwaltung die Idee, den Abschnitt der Eisenbütteler Straße zwischen Kennelweg und Werkstättenweg auch kurzfristig schon als Fahrradstraße auszuweisen?

 

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