Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-13623

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

"In Anbetracht der coronabedingten Einschränkungen während der Bewerbungsfrist wird der erste Braunschweiger Naturschutzpreis um ein Jahr verschoben bzw. die Bewerbungsfrist bis zum 30. Juni 2021 verlängert. In der Folge wird der für 2021 vorgesehene Klimaschutzpreis ebenfalls entsprechend um ein Jahr in das Jahr 2022 verschoben."
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Hintergrund

In der Sitzung vom 12. Juni 2018 hat der Rat der Stadt Braunschweig den Antrag „Weiterführung des Klimaschutzpreises und Auslobung eines Naturschutzpreises“ (Drs. 18-08304) ergänzt um den Änderungsantrag (Drs. 18-08374) wie folgt beschlossen:

 

Der Klimaschutzpreis soll in 2019 und danach in allen ungeraden Jahren vergeben werden. Diese Form der Anerkennung soll im Wechsel mit einem neu auszulobenden Naturschutzpreis; der in geraden Jahren, erstmalig in 2020, vergeben wird, im zweijährigen Turnus durchgeführt werden.

 

Die Verwaltung wird gebeten, die Ausschreibung für den Klimaschutzpreis 2019 mit ausreichendem Vorlauf bereits im Jahr 2018 zu veröffentlichen und zu bewerben. Zukünftig sollen finanzielle Mittel für beide Preise im Haushaltsplan berücksichtigt werden. Ein Konzept für den Naturschutzpreis soll ähnlich zur Struktur des Klimaschutzpreises durch die Verwaltung erarbeitet werden.

 

Die Verwaltung wird gebeten, parallel zur Auslobung des Klimaschutz- bzw. des Naturschutzpreises jeweils einen Preis für Kinder und Jugendliche auszuloben, der sich speziell an Kindergartengruppen und Schulklassen richtet und diese zur Teilnahme motivieren soll.

 

Die Verwaltung hatte mit der Mitteilung „Braunschweiger Naturschutzpreis 2020“ (Drs. 19-11825) das Konzept des ersten Braunschweiger Naturschutzpreises vorgestellt.

 

Im ersten Auslobungsjahr sollen demnach hervorzuhebende Beispiele zum Thema „naturnahe Gartengestaltung sowie naturnahe Gewerbegrundstücksgestaltung“ ausgezeichnet werden.

 

Idee dieser Ausgestaltung ist, dass unterschiedlichste Ausprägungen von Naturgärten bzw. -flächen geschaffen und einer breiten Öffentlichkeit bekannt werden sowie zur Nachahmung anregen. Auf diesem Wege soll zu einer weitergehenden Steigerung der Biodiversität in der Stadt Braunschweig beigetragen werden.

 

Im Rahmen des geplanten Naturschutzpreises ist ferner die Preiskategorie „Naturnahe Gartengestaltung durch Kinder und Jugendliche“ vorgesehen. Maßgeblich ist hier insbesondere die Einbindung von Kindern in die naturnahe Gartengestaltung und die dadurch erfolgende Heranführung an – und Begeisterung für das Thema.

 

Gleichzeitig möchte sich die Stadt Braunschweig mit dem Naturschutzpreis aber auch bei ihren Bürgerinnen und Bürgern für besonderes Engagement bzw. herausragende Projekte im Naturschutz bedanken.

 

Sachstand

Gemäß dem ebenfalls in der angeführten Vorlage vorgelegten Zeitplan hat die Eröffnung des Naturschutzpreises im Januar 2020 stattgefunden. Die Bewerbung des Preises ist im Frühjahr 2020 über Pressemitteilungen, auf Großflächenplakaten, auf City Light-Boards sowie in den sozialen Medien angelaufen. Eine Vielzahl von „Klicks“ auf den entsprechenden Seiten der Stadt Braunschweig haben gezeigt, dass das Thema bei den Bürgerinnen und Bürgern auf großes Interesse stößt. Die Wettbewerbsunterlagen sind über 100 Mal heruntergeladen worden. Parallel dazu gab es außerdem mehrere direkte Anfragen zu dem Naturschutzpreis bei der Unteren Naturschutzbehörde.

 

Die Bewerbungsfrist für den ersten Braunschweiger Naturschutzpreis läuft nach derzeitigem Zeitplan Ende Juni 2020 ab.

 

Es sind bisher jedoch nur sehr wenige Bewerbungen eingegangen.

 

In der Wettbewerbskategorie I, naturnah gestaltete Privatgärten, sind bis jetzt lediglich 4 Bewerbungen eingegangen. In der Wettbewerbskategorie II, naturnah gestaltete Gewerbegrundstücke, liegt derzeit gar keine Bewerbung vor und nur eine Schule hat bisher einen Beitrag für die Kategorie III, naturnahe Gartengestaltung durch Kinder und Jugendliche, eingereicht.

 

Infolge des „Shutdowns“ waren Geschäfte und öffentliche Einrichtungen sowie Schulen und Kindertagesstätten seit März 2020 geschlossen und werden erst seit kurzem wieder schrittweise geöffnet. Wann und wie ein Regelbetrieb in Schulen und Kindertagesstätten wieder erfolgen kann, wird sich wohl erst in den kommenden Wochen entscheiden.

 

Durch die massiven Auswirkungen der erfolgten Einschränkungen auf das Gewerbe sowie durch die Schließung von u.a. Kitas, Kindergärten und Schulen, sind Projekte innerhalb von zwei (Kategorie II und III) der drei vorgesehenen Wettbewerbskategorien faktisch nicht umsetzbar gewesen.

 

Aber auch die Wettbewerbskategorie I, naturnah gestaltete Privatgärten, hat massiv unter den coronabedingten Einschränkungen gelitten. Die zeitweise Schließung von Geschäften, zwischenzeitlich auch von Baumärkten sowie von Gartencentern, als auch die allgemeine Vorgabe, Kontakte auf ein absolutes Minimum zu reduzieren, haben eine aktive Umgestaltung, den Ausbau oder gar den Aufbau eines Naturgartens in diesem Frühjahr extrem erschwert. Unabhängig davon lag sicherlich auch einfach der Fokus vieler Menschen in den vergangenen Wochen und Monaten in anderen Bereichen.

 

Ergebnis

Um dem Braunschweiger Naturschutzpreis bzw. den Braunschweiger Bürgerinnen und Bürgern eine breite Teilnahme sowie die angemessene Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit zu ermöglichen, als auch die Teilnahme an den Wettbewerbskategorien für Kinder und Jugendliche sowie für das Gewerbe überhaupt zu ermöglichen, empfiehlt die Verwaltung die Verlängerung der Auslobungsfrist um ein Jahr bis Ende Juni 2021. Die Bewerbung des Naturschutzpreises würde zeitlich angepasst. Die entsprechenden Haushaltsmittel für die Preisvergabe können einmalig auch für ein Haushaltsjahr eingespart werden.

 

In der Folge sollte sodann auch der Braunschweiger Klimaschutzpreis 2021 um ein Jahr verschoben werden, um den turnusmäßigen Wechsel von Naturschutz- und Klimaschutzpreis aufrecht zu erhalten. Ferner wird im Jahr 2021 das Braunschweiger Klimaschutzkonzept fortgeschrieben werden, so dass eine Verschiebung des Klimaschutzpreises in das Jahr 2022 auch die maximale Fokussierung der vorhandenen Kapazitäten auf die Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes ermöglicht.
 

 

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