Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-13504-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 04.06.2020 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Die Umsetzung bzw. Förderung der Elektromobilität durch Kommunen im Allgemeinen und die Stadt Braunschweig im Besonderen besteht vorrangig aus der Bereitstellung von Ladesäulen im öffentlichen Raum. An diesen Ladesäulen wird voraussichtlich jedoch nur ein Teil des zu erwartenden Ladebedarfs anfallen.

 

So wird in der Fachwelt weitgehend einheitlich davon ausgegangen, dass ca. 40 % des zukünftigen Ladebedarfs auf privaten Flächen zu Hause sowie weitere ca. 40 % auf privaten Flächen beim Arbeitgeber gedeckt werden, da hier in den meisten Fällen lange Standzeiten bestehen. Die verbleibenden ca. 20 % des zukünftigen Ladebedarfs verteilen sich mit
ca. 10 % auf Versorgungs- und Freizeiteinrichtungen mit entsprechenden Stellplätzen auf privaten Flächen wie beispielsweise Supermärkte und Einkaufszentren, Sportstätten und Fitnessstudios, Ärzte und Gesundheitseinrichtungen, Kinos und weitere Kultureinrichtungen sowie mit ebenfalls ca. 10 % auf den öffentlichen Straßenraum.

 

Um den im öffentlichen Straßenraum anfallenden Ladebedarf decken zu können, wurden in Braunschweig im Rahmen des Schaufensterprojektes Elektromobilität insgesamt 17 Schnellladesäulen mit 36 Ladepunkten errichtet und in Betrieb genommen. Diese wurden gezielt vorrangig in der Kernstadt positioniert, da hier die Möglichkeiten zur Errichtung auf privaten Flächen stärker eingeschränkt sind als in weniger dicht bebauten Bereichen wie dem Stadtbezirk Heidberg-Melverode. Trotz des Fokus auf die Kernstadt konnte im Stadtbezirk Heidberg-Melverode bereits die in der Anfrage genannte Schnellladesäule am Thüringenplatz realisiert werden. Die in diesem Zusammenhang besondere Situation des Thüringenplatzes ergibt sich aus der dichten Bebauung, der hervorgehobenen Bedeutung als lokalem Geschäftszentrum sowie aus der Funktion als P+R-Parkplatz.

 

Mit einer Zunahme der Zahl der Elektrofahrzeuge ist auch in den weiteren Bereichen des Stadtbezirks Heidberg-Melverode sowie in den anderen Stadtbezirken von einem erhöhten Bedarf an öffentlicher Ladeinfrastruktur auszugehen. Die Verwaltung beabsichtigt daher, nach Rechtskraft des Haushalts ein Konzept in Auftrag zu geben, welches verschiedene Einflussfaktoren auf den Ladebedarf im gesamten Stadtgebiet untersucht und hieraus den spezifischen, lokalen Bedarf an öffentlicher Ladeinfrastruktur ermittelt. Durch die im Rahmen des gesamtstädtischen Konzepts vorgesehene Ermittlung der lokalen Bedarfe in den Stadtteilen ist eine separate Konzepterstellung für einzelne Stadtbezirke nicht erforderlich.


 

Es ist vorgesehen, dieses Konzept einem privaten Betreiber für die Errichtung und den Betrieb von Ladestationen im öffentlichen Straßenraum zur Verfügung zu stellen. Diesen Betreiber gilt es, im Rahmen einer Ausschreibung zu ermitteln, sodass anschließend ein Konzessionsvertrag geschlossen werden kann. Ziel der Verwaltung ist es, dass der Betreiber auf Grundlage des gesamtstädtischen Konzepts ein eigenes Ausbaukonzept vorlegt, in welchem die geplanten Infrastrukturmaßnahmen konkret benannt und beschrieben sowie mit einem Zeitplan zur Umsetzung versehen werden.

 

Der richtige Zeitpunkt einer solchen Konzessionsausschreibung hängt von der Nachfrageentwicklung am Markt ab. Ziel ist es, im Vergabeverfahren ein für die Stadt in Angebotsumfang und Wirtschaftlichkeit gutes Ergebnis zu erhalten.


 

 

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