Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-12752

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Der Fortführung des Pilotprojekts „Teildigitalisierung der Fahrzeugzulassung“ mit der Firma Volkswagen Financial Services AG (VWFS) mit dem Ziel der Erweiterung der zu digitalisie-

renden Prozesse wird zugestimmt.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Dem Verwaltungsausschuss wurde zur Sitzung am 5. Juni 2018 (18-08348) und durch Mitteilung außerhalb von Sitzungen am 11. Juli 2018 (18-08590) über das Pilotprojekt der Zulassungsstelle mit der Volkswagen Financial Services AG (VWFS) und über den beabsichtigten Abschluss eines entsprechenden Kooperationsvertrages berichtet. In seiner Sitzung am 18. Juni 2019 (19-10973) hat der Verwaltungsausschuss der Durchführung des Pilotprojekts für einen Wirkbetrieb von einem Jahr und der Übernahme von Kosten von rund 7.100 € zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, einen entsprechenden Kooperationsvertrag abzuschließen. Der Abschluss des Kooperationsvertrages erfolgte am 4. Juli 2019.

 

An dem Projekt sind neben VWFS und der Zulassungsstelle Braunschweig das Projektteam i-Kfz des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MWAVD), ITEOS (Programmentwickler), KDO (Fachverfahrensanbieter), Verimi (zuständig für Identifikation / Unternehmenskonten), Sopra Steria (IT-Dienstleister für VWFS) sowie das Kraftfahrt-Bundesamt beteiligt.

 

In regelmäßigen Workshops wurden rechtskonforme Lösungsvorschläge erarbeitet und die notwendigen Änderungen des Kfz-Verfahrens entwickelt und implementiert, so dass am 14. November 2019 die 1. Stufe der digitalen Neuzulassung (einschließlich Quittungsmeldung an VWFS) in Braunschweig in den Wirkbetrieb überführt werden konnte. Die Umsetzung der 2. Stufe (elektronische Rücklieferung von Zulassungsdaten an VWFS) befindet sich in der Testphase.

 

Die bisherigen erfolgreichen Ergebnisse dieses bundesweiten Leuchtturmprojekts haben bereits jetzt im Zulassungswesen die gesetzliche Umsetzung der Digitalisierung für Unternehmen erheblich beschleunigt. Insofern besteht bei allen beteiligten Institutionen, insbesondere auch beim BMVI und MWAVD, der Wunsch, das Pilotprojekt fortzuführen und die Digitalisierung weiterer Prozesse voranzubringen.

 

Für die Fortführung des Projekts würden zum Weiterbetrieb der erforderlichen Schnittstelle im Fachverfahren ab dem 1. August 2020 für die Stadt Braunschweig jährlich weitere Kosten von derzeit rund 8.900 € entstehen. Haushaltsmittel stehen im Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit unter dem Sachkonto „427145 EDV-Kosten“ zur Verfügung. Daneben würde die Stadt Braunschweig weiterhin die auf ihrer Seite für die Durchführung des Pilotprojekts notwendigen Ressourcen (z. B. Personal) zur Verfügung stellen.

 

VWFS trägt weiterhin die während der Dauer des Pilotprojekts auf Seiten Dritter entstehenden Kosten für den erforderlichen Aufbau / die Anpassung von Schnittstellen sowie

die digitale Kommunikation zwischen ihr und der Stadt Braunschweig, sofern diese Kosten

nicht durch andere Beteiligte selbst getragen werden. Anfallende Gebühren im Zuge des Zulassungsprozesses für die am Pilotprojekt teilnehmenden Fahrzeuge (z. B.

Zulassungsgebühren) trägt ebenfalls VWFS.

 

Bei Fortführung des Pilotprojekts hat die Stadt Braunschweig die einmalige Gelegenheit, weiterhin zum Gelingen dieses Projekts von bundesweiter Bedeutung und damit zur Beschleunigung der Digitalisierung im Zulassungswesen beizutragen und insbesondere die digitale Zulassung für Großkunden (i-Kfz Stufe 4) mitzugestalten. Dabei wird gerade im Hinblick auf die Beschränkungen durch die Corona-Pandemie-Eindämmungsmaßnahmen deutlich, wie wichtig es ist, die Digitalisierungsmöglichkeiten im Zulassungswesen auch für Großkunden voranzubringen, um zukünftig sämtliche Zulassungen online zu ermöglichen.

 

Die Teilnahme am Pilotprojekt bietet die Chance, die Bedürfnisse der kommunalen Zulassungsbehörden schon in das Entwicklungsverfahren einzubeziehen. Hierdurch kann bei gesetzlicher Einführung das Verfahren in Braunschweig umgehend zum Einsatz gelangen. Die sich dann für Großkunden ergebende Möglichkeit, ganze Fahrzeugflotten digital zuzulassen bzw. außer Betrieb zu setzen, lässt zukünftig auch eine Reduzierung des Personalaufwands in diesem Bereich erwarten.

 

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