Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-13123
Grunddaten
- Betreff:
-
Bau einer Zwei-Fach-Sporthalle im Zusammenhang mit dem Neubau einer Grundschule im westlichen Ringgebiet
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 20 Fachbereich Finanzen; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement; 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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Anhörung
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30.06.2020
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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03.07.2020
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Erledigt
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Sportausschuss
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Vorberatung
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06.07.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.03.2020 im Zusammenhang mit der Entscheidung über den Bau einer zweizügigen Grundschule im westlichen Ringgebiet
(Ds 19-12335, 19-12335-02 inklusive Änderungsantrag Ds 19-12335-01) abweichend vom Beschlussvorschlag der Verwaltung zum Bau einer Ein-Fach-Sporthalle den Bau einer Zwei-Fach-Sporthalle beschlossen. Das entsprechende Raumprogramm ist als Anlage beigefügt.
Im Raumprogramm ist die Integration der behindertengerechten Umkleide-, Dusch- und WC-Einheiten in die allgemeinen Sanitäranlagen im Rahmen der „vollen Inklusion“, die Teilbarkeit der Halle und ein neben dem Sportfeld gelegener 1 m breiter Seitenstreifen für Zuschauerinnen und Zuschauer als Aufenthaltsfläche berücksichtigt. Die Errichtung einer Tribüne ist nicht geplant.
Kosten
Für das Objekt ergeben sich nach einer ersten groben Kostenschätzung vor Planungsbeginn bezogen auf das Jahr 2022 Kosten in der Größenordnung von 14,15 Mio. € für den Schulneubau einschl. der Errichtung einer Zwei-Fach-Sporthalle. Die Kosten werden im weiteren Verfahren überprüft.
Im Haushalt 2019/IP 2018 – 2022 sind unter Projekt (3E.210013) „Grundschule Westliches Ringgebiet, Neubau“ bisher Planungsmittel in Höhe von 200.000 € bereitgestellt. Das Projekt ist in alternativer Beschaffung (bspw. Vergabe an einen Totalunternehmer) vorgesehen. Die vorhandenen Planungsmittel sollen daher u. a. für eine vorläufige Wirtschaftlichkeitsunter-suchung verwendet werden, um zu untersuchen, ob eine Beschaffung des Projekts für die Stadt wirtschaftlich sein kann.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,1 kB
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