Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-12933-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss vom 10.03.2020 (Anregung gemäß § 94 Absatz 3 NKomVG):

 

Der Stadtbezirksrat 323 beantragt, dass die Verwaltung dem Bezirksrat eine verbindliche

und nachvollziehbare Termin- und Ausführungsplanung für den 1. Bauabschnitt des Baugebietes Wenden West, WE 62 vorstellt, die die vorgetragenen Ergänzungen inkl. seniorengerechtem Wohnen berücksichtigt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der Bebauungsplan „Wenden-West, 1. BA“, WE 62, befindet sich derzeit in Aufstellung.

 

Die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Zeitraum vom 31.03.2020 bis zum 04.05.2020 durchgeführt. Einige Behörden haben aufgrund der aktuellen Lage in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie jedoch um Fristverlängerung gebeten. Nach Auswertung aller bislang eingegangenen Stellungnahmen und Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfes wird als nächster Verfahrensschritt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgen. Hierzu wird auf die in gleicher Sitzung eingebrachten Beschlussvorlagen zur Auslegung des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans verwiesen (DS 20-13432 und 20-13443).

 

Es ist angestrebt, dem Rat noch in diesem Jahr die Vorlage zum Satzungsbeschluss vorzulegen. Dies setzt einen reibungslosen und verzögerungsfreien Ablauf des Verfahrens voraus. Eine genaue und verbindliche Terminierung für die Ausführungsplanung ist derzeit aufgrund der verschiedenen Abhängigkeiten und Schnittstellen noch nicht möglich.
 

 

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