Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-13371

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die in 2020 veranschlagten Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates 332Schunteraue werden wie folgt verwendet:

1. Einrichtungsgegenstände für bezirkliche Schulen                                        278,95

2. Straßenunterhaltung an bezirklichen Straßen                                           5.800,00 €

3. Grünanlagenunterhaltung                                                                             200,00 €

 

Die Verwendungsvorschläge ergeben sich aus dem Begründungstext.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


1. Einrichtungsgegenstände für bezirkliche Schulen                                      278,95 €

 

  • GS Schunteraue, 2x Schülertisch, 1x Schülerstuhl

 

2. Straßenunterhaltung an bezirklichen Straßen                                         5.800,00 €

 

  • Wartheweg           5.800,00 €

Gehweg Nordseite, Hs.-Nr. 8 bis 10:

Plattenbelag erneuern einschl. Schottertragschicht, defekte Borde austauschen

nicht beitragspflichtig. 

 

Alternativ:

 

  • Henri-Dunant-Straße       5.800,00 € 

Gehweg Nordseite, entlang Hs.-Nr. 33 bzw. gegenüber Nr. 16:

Plattenbelag erneuern einschl. Schottertragschicht, Tiefbord neu, defekte Borde austauschen, ca. 40 m²,

beitragspflichtig* 

 

(*Erst abrechenbar, wenn die jeweilige Anlage durchgängig erneuert ist)

  

3. Grünanlagenunterhaltung                                                                           200,00 €

 

Entfernen von Stamm- und Wurzelaustrieben an den Linden entlang der Forststraße.

 

Der Stadtbezirksrat 332 - Schunteraue hat im laufenden Haushaltsjahr von dem Recht Gebrauch gemacht, die Haushaltsmittel als Budget zugewiesen zu bekommen (siehe § 16 Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig).

 

Die im Beschlusstext genannten Beträge dienen lediglich der Orientierung. Der Stadtbezirksrat kann unabhängig davon, im Rahmen seines Gesamtbudgets, abweichende Beschlüsse fassen.

 

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung und des Inkrafttretens des städtischen Haushalts 2020.

 

 

 

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Anlagen

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