Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-13111

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die im Jahre 2020 veranschlagten Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates 213 - Südstadt-Rautheim-Mascherode – werden wie folgt verwendet:

1. Unterhaltung unbeweglichen Vermögens (Gemeindestraßen): 15.100,00 €

2. Grünanlagenunterhaltung: 400,00 €

3. Hochbauunterhaltung Friedhöfe: 1.400,00 €

4. Grünanlagenunterhaltung (Friedhöfe): 200,00 €

 

Der Vorschlag für die jeweilige Verwendung ergibt sich aus dem Begründungstext.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zu 1.: Unterhaltung unbeweglichen Vermögens (Gemeindestraßen):

 

 

Nr.

Straße

Maßnahme

Geschätzte Kosten

1.

Alter Rautheimer Weg

Gehweg, im Bereich Einmündung Zum Steinbruch bis Hs.-Nr. 39:

Baumscheiben vergrößern

nicht beitragspflichtig*

7.000 €

2.

Buchenkamp

Gehweg Ostseite:

gesamte Länge, Verbundpflaster im Bereich der Baumscheiben regulieren, ca. 60 m²

nicht beitragspflichtig*

4.500 €

3.

Siedlerkamp

Gehweg Ostseite:

gesamte Länge, Betonplatten regulieren in einzelnen Flächen, ca. 100 m²

nicht beitragspflichtig*

6.000 €

4.

Am Spitzen Hey

Gehweg und Stichwege Ostseite:

gesamte Länge, Betonplatten regulieren in einzelnen Flächen, ca. 100 m²

nicht beitragspflichtig*

7.000 €

5.

Am Kleinen Schafkamp

Gehweg Westseite, zwischen Hs.-Nr. 2
und 4:

Betonplatten regulieren in einzelnen Flächen, ca. 80 m²

nicht beitragspflichtig*

5.000 €

6.

Alte Kirchstraße

Gehweg Südseite auf Höhe Hs.-Nr. 1 und 2 in Richtung Hinter den Hainen:

SF-Pflaster austauschen und regulieren

beitragspflichtig*

6.500 €

7.

Hinter den Hainen

Ecke Alte Kirchstraße:

Borde erneuern

nicht beitragspflichtig*

4.000 €

 

Zu 2.: Grünanlagenunterhaltung:

Erweiterung Narzissenpflanzung Am Gr. Schafkamp 400,00 €

 

Zu 3.: Hochbauunterhaltung Friedhöfe:

Rautheim: Neuer Fußbodenbelag im Bereich der Orgel 1.400,00 €

 

Zu 4. Grünanlagenunterhaltung (Friedhöfe):

Friedhof Rautheim: Eine Gartenbank aufarbeiten 200,00 €

 

Die im Beschlusstext genannten 15.100,00 € für die Unterhaltung des unbeweglichen

Vermögens sind Vorschläge der Verwaltung und dienen lediglich der Orientierung. Der

Stadtbezirksrat kann unabhängig davon, im Rahmen seines Gesamtbudgets, abweichende

Beschlüsse fassen. Ebenso könnten Unterhaltungsmaßnahmen auf anderen Straßen im

Stadtbezirk vom Gremium beschlossen werden. Gleiches gilt für die unter den Ziffern 2 bis 4

genannten Maßnahmen und Beträge.

 

Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung und des Inkrafttretens des

städtischen Haushalts 2020.
 

 

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