Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 19-11036-02
Grunddaten
- Betreff:
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Photovoltaik-Anlage auf dem erneuerten Dach des Gemeinschaftshauses Geitelde
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Timmerlah-Geitelde-Stiddien
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zur Kenntnis
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25.06.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Protokollnotiz zur Mitteilung 19-11036-01 am 30.01.2020:
Herr Höttcher fragt nach, warum nur eine 4,6 kWp PV-Anlage installiert werden soll. Herr Höttcher fügt ein Angebot für das Gemeinschaftshaus Geitelde mit einer Anlage von 9,66 kWp bei und fragt ferner nach, warum es bei diesem Angebot für eine Fremdfirma unattraktiv sein sollte, die PV-Anlage zu betreiben.
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Der derzeit entscheidende Faktor für die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage, losgelöst stati-scher Ertüchtigungen o. ä., ist der Eigennutzungsanteil des erzeugten PV-Stromes im Gebäude.
Hierfür werden nach aktuellen Konditionen etwa 26 Ct/kWh im Gebäude eingespart, während nur etwa 10 Ct/kWh für den überschüssigen ins Versorgernetz eingespeisten Strom über das Erneuerbare-Energien-Gesetz ausgezahlt wird. Das Verhältnis dieser Zahlen macht deutlich, dass die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen stark vom Anteil der Eigennutzung abhängt.
Im direkten Zusammenhang mit dem Eigennutzungsanteil steht demnach der im Gebäude verbrauchte Strom, welcher aktuell und in den vergangenen Jahren etwa bei 6.000 bis 7.000 kWh pro Jahr liegt. Unter der Maßgabe, dass der Anteil der Eigennutzung möglichst hoch sein soll – also eine möglichst hohe Wirtschaftlichkeit erreicht wird – wurde der Jahresverbrauch mit verschiedenen PV-Anlagengrößen durchgerechnet und so eine bestmögliche Wirtschaftlichkeit bei 4,6 kWpeak und einer Amortisation von etwa 21 Jahren ermittelt.
Entsprechend größere Anlagen, die vorbehaltlich einer geeigneten Statik und idealerweise über eine Standzeit von 20 Jahren oder mehr verfügen, weisen größere Amortisationen auf, die ein Investment unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten wenig sinnvoll macht.
Zurzeit werden die Tragfähigkeit und der Zustand der Dachhaut untersucht. Vorbehaltlich po-sitiver Aussagen wird das Dach des DGH Geitelde voraussichtlich in diesem Jahr mit Photo-voltaik in Eigenregie durch die Stadt versehen. Hierbei soll die Anlage maximal groß bis zu einer Amortisationszeit von 25 Jahren inkl. aller Kosten (primär Statikuntersuchung und Bau) ausgelegt werden.
