Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-13367-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 12. Mai 2020 (Drs. 20-13367) „Vernetzungsachse zwischen Grünfläche am Fuhsekanal und Broitzemer Holz sowie Geitelder Holz“ nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Die in der Anfrage angesprochene Landschaft des Fuhsekanals sowie des Geitelder-, Broitzemer Holz und des Forstes Stiddien ist nach Auffassung der Verwaltung einer der wichtigsten Naturschutz-Entwicklungsräume im Westen von Braunschweig.

 

Hierzu hat die Verwaltung bereits ihre Grundhaltung u. a. in den Mitteilungen

Drs. 17-05158-01 und Drs. 18-08369-01 dargelegt. Hieran hat sich bis heute nichts

geändert.

 

Bedauerlicherweise hat sich allerdings auch nichts an dem in den vorlaufenden Mitteilungen bereits thematisierten Kernproblem, der extrem schwierigen Flächenbeschaffung, geändert.

 

Nichtsdestotrotz konnten in der Vergangenheit bereits Flächen in nennenswertem Umfang für Aufwertungsmaßnahmen im Sinne des Naturschutzes durch ein Flurbereinigungs­verfahren in den 1990er Jahren sowie durch die Zuordnung von Kompensationsmaßnahmen für erfolgte Eingriffe in Natur und Landschaft gewonnen werden.

 

So wurden z. B. die kilometerlangen Heckenstrukturen im Bereich Stiddien und Timmerlah angelegt und aktuell westlich von Broitzem, zwischen Stiddienstraße und Fuhsekanal, ein Ruderal-/Gehölzstreifen als Kompensation für die Radwege Broitzem-Stiddien und Geitelde-Rüningen geschaffen.

 

Generell ist naturschutzfachlich zu beachten, für welche Zielarten/-biotope Vernetzungs­achsen etabliert werden: Z. B. erfordert eine Vernetzung der Waldflächen andere Strukturen als Habitate für Arten der offenen Feldflur wie z. B. Hase, Rebhuhn, Feldhamster oder Feldlerche. Beide Ziele können nicht auf gleicher Grundfläche verwirklicht werden.

 

Durch die Kooperation mit interessierten Landwirten ist es auch bereits gelungen, gegen Entschädigungszahlung zeitlich begrenzt Flächen für die Arten der offenen Feldflur bereitzustellen.


 

Zusammenfassend hat sich an dem landschaftsplanerischen Ziel, der Entwicklung von Vernetzungsachsen, nichts geändert. Die Umsetzung ist in der täglichen Arbeit der Naturschutzbehörde präsent und wurde bzw. wird – soweit möglich – sukzessive verfolgt. Es braucht hier aber einen langen Atem.

 

Eine aktuelle Übersicht der vorgenannten bereits dauerhaft gesicherten Flächen ergibt sich aus der in der Anlage beigefügten Karte.
 

 

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Anlagen

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