Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 20-13368
Grunddaten
- Betreff:
-
Naturschutzgebiete ausweisen und vernetzen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 222
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Timmerlah-Geitelde-Stiddien
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zur Beantwortung
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25.06.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Rat der Stadt Braunschweig ist unlängst beschlossen worden, den Ellernbruchteich und den Ellernbruchwald oder Teile davon als Naturschutzgebiet auszuweisen. Das begrüßt die SPD-Fraktion außerordentlich.
Es böte sich jedoch an, ein größeres vernetztes Projekt zu entwickeln, in das die Fuhsekanalaue, das Gleidinger Holz und der Timmerlaher Busch einbezogen wäre.
Am Fuhsekanal erfolgt schon seit Jahrzehnten sukzessive eine naturnahe Weiterentwicklung. Eine größere naturnah bewirtschaftete Streuobstwiese ist vorhanden, Laubfrösche sind vor einigen Jahren angesiedelt worden und ein 2019 aufgestellter Storchenhorst ist auch bereits besetzt.
Dazu fragen wir die Verwaltung:
- Könnten die oben genannten Bereiche ebenfalls in Teilen oder vollständig in das Naturentwicklungskonzept einfließen und zu Naturschutzgebieten umgewidmet werden?
- Könnten diese genannten Gebiete durch gezielt angelegte Vernetzungsachsen, die mit Büschen, Bäumen und Wildkräutern sowie Blühpflanzen und anderen geeigneten Strukturen ausgestattet sind, auch zeitnah zu einem vernetzten System verbunden werden, so dass im Südwesten ein größeres zusammenhängendes Naturleistungssystem entstünde?
- Können die strukturarmen Feldmarkgebiete mit ihren Feldwegrainen oder Ackerrandstreifen dazwischen durch gezielte Verbesserungsmaßnahmen zur Biodiversitätsentwicklung aufgewertet werden? Hierzu könnte man bei den städtischen Ackerflächen anfangen und bei der Verpachtung den Pächtern besondere Naturschutzauflagen auferlegen.
gez.
Manfred Dobberphul
Fraktionsvorsitzender
