Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-13559
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilnahme der Stadt Braunschweig an einer KWL-Ausschreibung für Postdienstleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; DEZERNAT II - Personal-, Digitalisierungs-, Rechts- und Ordnungsdezernat; 20 Fachbereich Finanzen; 0140 Referat Rechnungsprüfungsamt
- Verantwortlich:
- Dr. Kornblum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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02.07.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Rahmen des Haushaltsoptimierungsprozesses wurde von Seiten der KGSt empfohlen, den gesamtstädtischen Portoaufwand hinsichtlich möglicher Einsparpotenziale zu überprüfen.
Der stadtweite Portoaufwand ist in den vergangenen Jahren u. a. aufgrund von Aufgabenzuwächsen stetig angestiegen und lag zuletzt im Jahr 2019 insgesamt im höheren sechsstelligen Euro-Bereich. Durch die seit dem 1. Juli 2019 in Kraft getretene Portoerhöhung der Deutschen Post AG ist von einer weiteren Steigerung im Jahr 2020 auszugehen. Aktuell sind vier unterschiedliche Dienstleister von der Stadt mit der Postbeförderung beauftragt (u. a. für Briefpost, förmliche Zustellungen, Paketpost). Für die Stadt Braunschweig besteht derzeit die Möglichkeit, sich an einer Postdienstausschreibung der Kommunale Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft (KWL) zu beteiligen. Die Verwaltung geht davon aus, durch eine Teilnahme an der Ausschreibung den Portoaufwand dauerhaft reduzieren zu können.
Bei der KWL handelt es sich um eine Tochter des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB) mit Sitz in Hannover. Der NSGB ist der kommunale Spitzenverband der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen. Zur Teilnahme an der Ausschreibung berechtigt sind alle niedersächsischen Kommunen, kommunale Einrichtungen, Eigenbetriebe und Gesellschaften sowie Verbände. Die Ausschreibung der Postdienstleistung erfolgt für den Zeitraum 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2022.
Die KWL wird die Ausschreibung als Dienstleistung für die Teilnehmer europaweit nach den Vorgaben des geltenden Vergaberechts durchführen. Hierbei erfolgt eine rechtliche Beratung durch eine Rechtsanwaltskanzlei. Die vergaberechtliche Prüfung wird durch das Rechnungsprüfungsamt der Region Hannover vorgenommen.
Die gesamte städtische Post würde zukünftig voraussichtlich nur noch durch einen Dienstleister befördert werden. Hierbei kann es sich durchaus um einen privaten Anbieter handeln, da die Deutsche Post AG preislich durch die Bundesnetzagentur reglementiert ist. Auf Nachfrage wurden von anderen Kommunen, die sich bereits an den bisherigen KWL-Postdienstausschreibungen beteiligt haben, dauerhafte Reduzierungen der dortigen Portoaufwendungen bestätigt. Darüber hinaus haben diese Kommunen durchweg positive Erfahrungen mit dem gewählten Vergabeverfahren gemacht.
Für die Durchführung der Ausschreibung entstehen der Stadt Braunschweig Honorarkosten in Höhe von 3.000 EUR zzgl. MwSt. gegenüber der KWL. Entsprechende Haushaltsmittel stehen hierfür im Teilhaushalt Zentrale Dienste zur Verfügung. Da es sich beim gesamtstädtischen Portoaufwand jedoch aufgrund der finanziellen Auswirkungen insgesamt um einen Vorgang von grundsätzlicher Bedeutung handelt, bedarf die Teilnahme an der KWL-Postdienstausschreibung nach der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), vorab einer Gremienentscheidung.
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Braunschweig hat hinsichtlich der beabsichtigten Teilnahme an der KWL-Ausschreibung keine Bedenken geäußert.
