Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-13305

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1. Der Jahresabschluss 2019 wird festgestellt. Er enthält einen Ertrag aus Verlustübernahme in Höhe von 34.013.387,20 € und weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 0,00 € aus.

 

2. Der Konzernabschluss 2019 wird festgestellt. Er enthält einen Ertrag aus Verlustübernahme in Höhe von 34.013.387,20 € und weist einen Konzernbilanzgewinn in Höhe von 3.375.919,62 € aus.

 

3. Die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH wird veranlasst, in der Gesellschafterversammlung der Braunschweiger Bus- und Bahnbetriebsgesellschaft mbH folgenden Beschluss zu fassen:

Der Jahresabschluss 2019 wird festgestellt. Er enthält einen Ertrag aus Verlustübernahme in Höhe von 335,19 € und weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 0,00 € aus.“


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Stadt Braunschweig ist alleinige Gesellschafterin der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG). Gemäß § 12 Ziffer 1 Buchstabe a) des Gesellschaftsvertrages der SBBG obliegt die Feststellung des Jahres- und des Konzernabschlusses der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Hierüber entscheidet derzeit der Verwaltungsausschuss (VA) im Rahmen seiner Lückenkompetenz gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.

 

Zuvor bedürfen der Jahresabschluss und dessen Prüfung sowie der Konzernabschluss und dessen Prüfung gemäß § 11 Abs. 3 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der SBBG der Beratung im Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat der SBBG hat dem Jahresabschluss 2019 sowie dem Konzernabschluss 2019 in seiner Sitzung am 13. Mai 2020 zugestimmt und der Gesellschafterversammlung die Feststellung empfohlen.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses 2019 erfolgte durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly GmbH & Co. KG, Dortmund. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde am 27. April 2020 erteilt.

 

I. Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH

 

Die SBBG schließt das Geschäftsjahr 2019 mit einem Verlust in Höhe von 34.013 T€, der von der Gesellschafterin Stadt Braunschweig ausgeglichen wurde. Gegenüber dem Planwert 2019 in Höhe von -30.580 T€ ergibt sich damit ein um 3.433 T€ höherer Verlustausgleichsbedarf.

 

Folgende Tabelle zeigt die Ergebnisentwicklung der Jahre 2018 und 2019 sowie die Planzahlen 2020:

 

Das Jahresergebnis der SBBG setzt sich aus dem eigenen Betriebsergebnis, dem Beteiligungsergebnis, in dem die auf die SBBG entfallenden Ergebnisbestandteile ihrer Tochter- und Beteiligungsgesellschaften enthalten sind, dem Zins-/Finanzergebnis sowie den Steuern zusammen.

 

Das eigene operative Ergebnis der SBBG verbessert sich gegenüber der Planung um 491 T€. Die Verbesserung ist zum einen auf die Veräußerung von Grundstücken zurückzuführen, die ursprünglich erst für das Jahr 2020 vorgesehen waren bzw. die zu einem höheren Wert als geplant realisiert werden konnten. Zum anderen brauchte das Budget für Instandhaltungen und Beratungsleistungen nicht vollständig ausgeschöpft werden.

 

Das Beteiligungsergebnis beläuft sich auf -29.041 T€ und liegt damit auf Planniveau. Eine um 465 T€ höhere Dividende der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig (Niwo) auf Basis der bestehenden Vereinbarung über die Ergebnisverwendung, eine höhere Gewinnabführung der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH (HBG) in Höhe von 146 T€ sowie die geringeren Verlustausgleichsbedarfe der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschafts mbH (Stadthallen-GmbH) in Höhe von 120 T€ und der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH (Stadtbad GmbH) in Höhe von 751 T€ können hierbei die geringeren Gewinnausschüttungen bzw. -abführungen der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG (BVAG) in Höhe von 141 T€ und der Kraftverkehr Mundstock GmbH (KVM) in Höhe von 123 T€ sowie den erhöhten Verlustausgleichsbedarf der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) in Höhe von 1.141 T€ kompensieren.

 

Hinsichtlich der Ergebnisentwicklungen der Beteiligungsgesellschaften wird auf die Ausführungen in den jeweiligen Beschlussvorlagen zur Feststellung der Jahresabschlüsse verwiesen. Die entsprechenden Beschlüsse zur Stimmbindung der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der SBBG zur Feststellung der Jahresabschlüsse der Niwo (Drucksache 20-13150), der HBG (Drucksache 20-13188), der KVM (Drucksache 20-13195), der BSVG (Drucksache 20-13197), der Stadthallen-GmbH (Drucksache 20-13082) und der Stadtbad GmbH (Drucksache 20-13086) wurden bereits vom VA im Umlaufverfahren am 6. Mai 2020 gefasst. Eine entsprechende Beschlussvorlage zur Feststellung des Jahresabschlusses der BVAG (Drucksache 20-13359) wird dem VA im Juli 2020 vorgelegt.

 

Das Zins-/Finanzergebnis beläuft sich auf -4.823 T€ und fällt damit um 4.035 T€ schlechter aus als geplant. Ursächlich für die Abweichung ist eine nicht geplante Wertberichtigung der von der SBBG gehaltenen Anteile an der KVM in Höhe von 4.000 T€.

 

Die sonstigen Steuern in Höhe von 29 T€ beinhalten im Wesentlichen Grundsteuern. Aufgrund der vorzeitigen Grundstücksverkäufe fallen diese um 38 T€ geringer aus als geplant. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag liegen auf Planniveau.

 

Die Bilanzsumme der SBBG zum 31. Dezember 2019 beträgt 101,0 Mio. € und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr (113,9 Mio. €) um 12,9 Mio. € verringert.

 

Auf der Aktivseite hat sich der Wert des Anlagevermögens insgesamt von 83,4 Mio. € um 4,8 Mio. € auf 78,6 Mio. € reduziert. Hierbei verringerte sich das Sachanlagevermögen insbesondere durch den Verkauf von Grundstücken um 0,2 Mio. € auf 0,7 Mio. €, während sich die Finanzanlagen neben der planmäßigen Tilgung von Ausleihungen insbesondere durch die Berichtigung des Beteiligungsbuchwertes an der KVM um 4,6 Mio. € reduzierten. Weiterhin reduzierte sich das Umlaufvermögen um 8,0 Mio. € auf 22,4 Mio. €. Dies ist vor allem auf einen Rückgang der Forderungen gegen Gesellschafter zurückzuführen, da weniger Mittel als im Vorjahr im Cashpool der Stadt Braunschweig angelegt werden konnten.

 

Auf der Passivseite hat sich das Eigenkapital um 1,0 Mio. € durch eine weitere Einstellung der Stadt Braunschweig in die Kapitalrücklage auf insgesamt 43,0 Mio. € erhöht, die entsprechend zugeflossenen Mittel werden zur Tilgung eines langfristigen Darlehens verwendet. Weiterhin ergab sich ein leichter Anstieg der Rückstellungen um 0,5 Mio. €. Demgegenüber steht eine Reduzierung der Verbindlichkeiten um 14,4 Mio.€, die auf planmäßige Tilgungen von Darlehen sowie eine geringere Anlage von Liquidität der BSVG im Cashpool der SBBG zurückzuführen ist.


II. Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH - Konzern

 

Neben dem Jahresabschluss der SBBG ist auch ein Konzernabschluss aufzustellen. In dem Konzernabschluss 2019 sind die SBBG, die BSVG, die BBBG, die Stadtbad GmbH, die Stadthallen-GmbH, die KVM, die Mundstock Reisen GmbH (MR), die Peiner Verkehrsgesellschaft mbH (PVG) sowie die HBG als verbundene Unternehmen vollkonsolidiert. Als assoziierte Unternehmen wurden die BVAG und die Niwo einbezogen. Wegen untergeordneter Bedeutung wurden die Magdeburg Nutzfahrzeug-Service GmbH (MNS) sowie die Braunschweiger Versorgungs-Verwaltungs-AG (BVVAG) nicht in den Konzernabschluss einbezogen.

 

Die Umsatzerlöse im Konzern betragen 80,1 Mio. € (Vorjahr 77,3 Mio. €). Der Materialaufwand liegt mit 33,7 Mio. € über dem Vorjahreswert von 29,9 Mio. €. Der Personalaufwand beträgt 55,3 Mio. € (Vorjahr 52,1 Mio. €). Die Abschreibungen liegen mit einem Betrag von 15,7 Mio. € leicht über dem Wert des Vorjahres von 15,3 Mio. €. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 11,9 Mio. € (Vorjahr 10,9 Mio. €). Die Erträge aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen weisen einen Wert von 9,2 Mio. € (Vorjahr 8,1 Mio. €) auf. Der Zinsaufwand ist mit einem Betrag von 5,0 Mio. € (Vorjahr 5,2 Mio. €) gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken.

 

Der Konzernjahresfehlbetrag 2019 vor Verlustübernahme beträgt 28,9 Mio. € (Vorjahr 25,9 Mio. €). Unter Berücksichtigung des im Jahr 2019 erfolgten Verlustausgleichs der Stadt Braunschweig für die SBBG in Höhe von 34,0 Mio. € ergibt sich im Jahr 2019 ein Konzernjahresüberschuss in Höhe von 5,1 Mio. €. Unter Berücksichtigung des bestehenden Konzernverlustvortrages von 2,4 Mio. € und der Verlustausgleichszahlungen anderer Gesellschafter – hier der Stadt Braunschweig für die gehaltenen Gesellschaftsanteile an der Stadthallen-GmbH und der Stadtbad GmbH – in Höhe von 0,7 Mio. € ergibt sich ein Konzernbilanzgewinn in Höhe von 3,4 Mio. €.

 

Die Konzernbilanzsumme zum 31. Dezember 2019 beträgt 300,7 Mio. € und liegt somit unterhalb des Vorjahreswertes von 306,5 Mio. €. Der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme beläuft sich auf 86,4 %. Weitere Einzelheiten hierzu ergeben sich aus Textziffer 2.5.2 des beigefügten Lageberichts.

 

III. Braunschweiger Bus- und Bahnbetriebsgesellschaft mbH (BBBG)

 

Die BBBG weist für das Jahr 2019 einen Fehlbetrag in Höhe von 335,19 € aus, der entsprechend dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag von der SBBG ausgeglichen wurde. Die Gesellschaft hat ihre aktive Tätigkeit eingestellt und beschäftigt kein eigenes Personal.

 

Die Feststellung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 11 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der BBBG der Gesellschafterversammlung.

 

Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der SBBG unterliegt die Stimmabgabe in Gesellschafter- und Hauptversammlungen anderer Unternehmen, an denen die Gesellschaft mit mehr als 25 % beteiligt ist, der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SBBG zur Anweisung an die Geschäftsführung für die Ausübung der Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der BBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Hierüber entscheidet derzeit der Verwaltungsausschuss (VA) im Rahmen seiner Lückenkompetenz gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.


Als Anlagen sind die Bilanzen und die Gewinn- und Verlustrechnungen der SBBG und der BBBG für das Geschäftsjahr 2019 beigefügt, weiterhin die Konzernbilanz und die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2019 sowie der Lagebericht 2019 für die Gesellschaft und den Konzern.

 


 

 

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Anlagen

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