Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-13357
Grunddaten
- Betreff:
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Volkshochschule Braunschweig GmbH VHS Arbeit und Beruf GmbH Haus der Familie GmbH Jahresabschlüsse 2019 - Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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02.07.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Volkshochschule Braunschweig GmbH wird angewiesen, folgende Beschlüsse zu fassen:
- Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Volkshochschule Braunschweig GmbH werden für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.
- Die Geschäftsführung der Volkshochschule Braunschweig GmbH wird veranlasst, in der Gesellschafterversammlung der VHS Arbeit und Beruf GmbH die Stimmabgabe so auszuüben, dass der Geschäftsführung der VHS Arbeit und Beruf GmbH für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt wird.
- Die Geschäftsführung der Volkshochschule Braunschweig GmbH wird veranlasst, in der Gesellschafterversammlung der Haus der Familie GmbH die Stimmabgabe so auszuüben, dass der Geschäftsführung der Haus der Familie GmbH für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt wird.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Begründung des Beschlussvorschlages wird auf die vorgelegten Unterlagen zu den Jahresabschlüssen 2019 der Volkshochschule Braunschweig GmbH, der VHS Arbeit und Beruf GmbH und der Haus der Familie GmbH Bezug genommen (siehe Drucksache 20-13358).
Die Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung obliegt gemäß § 12 Buchstabe c) des Gesellschaftsvertrages der Volkshochschule Braunschweig GmbH der Gesellschafterversammlung.
Gemäß § 5 Ziffer 1 Buchstabe a) des Gesellschaftsvertrages der VHS Arbeit und Beruf GmbH ist die Gesellschafterversammlung zuständig, Beschlüsse über die Entlastung der Geschäftsführung zu fassen.
Gemäß § 7 Absatz 1 Buchstabe a) des Gesellschaftsvertrages der Haus der Familie GmbH ist die Gesellschafterversammlung zuständig, Beschlüsse über die Entlastung der Geschäftsführung zu fassen.
Die Volkshochschule Braunschweig GmbH wird in den Gesellschafterversammlungen der VHS Arbeit und Beruf GmbH und der Haus der Familie GmbH von der Geschäftsführung vertreten.
In Vorbereitung einer Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung über die Entlastung der Geschäftsführung hat der Aufsichtsrat der Volkshochschule Braunschweig GmbH gemäß § 10 Ziffer 6 Buchstabe d) des Gesellschaftsvertrages der Volkshochschule Braunschweig GmbH im Rahmen einer Telefonkonferenz am 16. April 2020 beraten und mit anschließendem Umlaufbeschluss die Entlastung der Geschäftsführungen der Volkshochschule Braunschweig GmbH, der VHS Arbeit und Beruf GmbH und der Haus der Familie GmbH empfohlen.
Um eine Stimmbindung des städtischen Vertreters in der Gesellschafterversammlung der Volkshochschule Braunschweig GmbH herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Hierüber entscheidet derzeit der Verwaltungsausschuss im Rahmen seiner Lückenkompetenz gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.
