Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-13516

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH werden angewiesen, der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen."
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Begründung des Beschlussvorschlages wird auf die Unterlagen zum Jahresabschluss 2019 der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH verwiesen.

 

Die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung obliegt gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH der Gesellschafterversammlung. Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung des Klinikums herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Hierüber entscheidet derzeit der Verwaltungsausschuss im Rahmen seiner Lückenkompetenz gemäß § 76 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz.


 

 

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