Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-13447
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau Kindertagesstätte Dibbesdorfer Straße-Süd Beschluss des Raumprogramms
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beteiligt:
- 20 Fachbereich Finanzen; 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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Anhörung
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17.06.2020
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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23.06.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Beschreibung der Ausgangslage
Im Stadtteil Querum, Dibbesdorfer Straße, wird ein neues Wohnbaugebiet für Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 158 Wohneinheiten geschaffen. Parallel entstehen in Gliesmarode auf dem ehemaligen Praktikergelände, Kurzekampstraße-Süd, u.a. 105 familiengerechte Wohneinheiten.
2. Standort und Bedarf
In dem Baugebiet „Kurzekampstraße-Süd“ ist eine Bedarfsdeckung aus städtebaulichen Aspekten nicht möglich. Die Bedarfe sind deshalb an anderer Stelle im Einzugsbereich des Baugebietes sicherzustellen. Unter Inanspruchnahme der im Bebauungsplan „Dibbesdorfer Straße-Süd“ festgesetzten Vorbehaltsfläche für eine Kindertagesstätte wird auf dem Grundstück ein Neubau zur Deckung der Bedarfe aus beiden Neubaugebieten errichtet.
Aus den in unmittelbarer Nähe befindlichen Neubaugebieten ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf an Betreuungsplätzen, der nicht von den vorhandenen Einrichtungen in den Stadtteilen Querum und Gliesmarode abgedeckt werden kann. Die im Stadtbezirk 112 (Wabe-Schunter-Beberbach) vorgehaltenen Betreuungsangebote reichen nicht aus.
Zur Sicherstellung der wohnortnahen Bedarfe für zwei Krippen- und einer Kindergartengruppe sowie der Erfüllung des Rechtsanspruches ist die Errichtung einer Kindertagesstätte geboten.
3. Angaben zum Raumprogramm
Für den Neubau der Kindertagesstätte „Dibbesdorfer Straße-Süd“ (zwei Krippengruppen und einer Kindergartengruppe) wird folgendes Raumprogramm zu Grunde gelegt:
- 2 Gruppenräume je 50 m²
- 1 Gruppenraum integrativ 54 m²
- 2 Kleingruppenräume (Krippe) je 20 m²
- 1 Kleingruppenraum (Kindergarten) 15 m²
- 2 Sanitärräume (Krippe) je 15 m²
- 1 Sanitärraum integrativ 15 m²
- 3 Garderoben je 14 m²
- 3 Abstellräume je 5 m²
- 1 Mehrzweckraum 60 m²
- 1 Abstellraum MZR 10 m²
- 1 Bettenlager/Stuhllager 10 m²
- 1 Multifunktionsraum 15 m²
- 1 Büro 12 m²
- 1 Personalraum 22 m²
- 1 Personal-WC/Behinderten-WC 8 m²
- 1 Küche 20 m²
- 1 Vorratsraum 10 m²
- 1 Hauswirtschaftsraum 15 m²
- 1 Putzmittelraum 5 m²
- 1 Kinderwagenabstellraum 10 m²
- 1 Außengeräteraum 12 m²
4. Kosten
Der Finanzrahmen für den Neubau der Kita wird nach derzeitigem Ergebnis mit einem groben Kostenrahmen von rd. 2,74 Mio. € einschließlich der Indizierung bis 2021 angenommen. Die Erschließungsträgerinnen aus den jeweiligen Baugebieten sind mittels städtebaulichen Verträgen verpflichtet, sich mit rd. 2,5 Mio. € an den Neubaukosten zu beteiligen.
Im Haushalt 2020/IP 2019-2023 sind ausreichend Haushaltsmittel eingeplant. Die Einplanung der Zuschüsse der Erschließungsträgerinnen ist für den Haushalt 2021 vorgesehen.
