Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 20-13664
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung von Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Beantwortung
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01.07.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 17.12.2019 hat der Rat den folgenden Beschluss gefasst (Drs. 19-12423):
1. Die Verwaltung prüft die Möglichkeit, eine eigene Gesellschaft zum Betrieb der Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern zu gründen. Dabei sollen verschiedene Varianten, u. a. auch die Form der Genossenschaft, an der sich auch Vereine und Verbände aus der Region beteiligen können, geprüft und bewertet werden. Die Ergebnisse dieser Prüfung sollen dem Rat noch vor der Sommerpause 2020 vorgelegt werden. Priorität hat dabei die Variante, dass die Stadt die Anlagen selbst errichtet und betreibt und damit die Eigenstromversorgung des Gebäudes absichert.
2. Lässt sich keine der unter Punkt 1 geprüften Varianten auf absehbare Zeit umsetzen, wird ein Miet-Modell gemäß Mitteilung der Verwaltung 13588/14 (Absatz 4) verfolgt.
3. Die Verwaltung wird ferner gebeten, im I. Quartal 2020 eine Zeitplanung vorzulegen für die Installation von Photovoltaikanlagen auch auf den in der Mitteilung 13359/13 genannten potenziell geeigneten städtischen Dachflächen, die bislang noch nicht mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet sind.
(Es handelt sich um die Dächer der folgenden Gebäude: GS Bebelhof Erweiterung Ganztagsbetrieb, Kita Mainweg, Kita Fremersdorfer Str., Kita Roseliesstr., GS Klint + Sporthalle, GS Heidberg, RS Nibelungenschule, Lessinggymnasium, Aula Lessinggymnasium, Jugendzentrum Wenden, Sporthalle Lessinggymnasium, GHS Rüningen.)
4. Parallel dazu prüft die Verwaltung Maßnahmen, mit denen die Kapazitäten für die Planung und den Bau von Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern (einschließlich der städtischen Gesellschaften) deutlich gesteigert werden können. Das Ziel soll es sein, spätestens ab dem Jahr 2021 pro Jahr eine bestimmte Anzahl von Photovoltaikanlagen fertig stellen zu können. Die Verwaltung stellt die Ergebnisse spätestens nach den Sommerferien 2020 in den zuständigen Gremien vor.
5. Bei städtischen Neubauten oder großen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen sind generell Photovoltaikanlagen vorzusehen. Ausnahmen sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
6. Soweit keine technischen oder baulichen Gegebenheiten dem entgegenstehen, wird die Anlagengröße der jeweils zur Verfügung stehenden Dachfläche angepasst.
Zusätzlich hatte die Verwaltung selbst erklärt (aus Drs. 19-12226-01):
„Generell soll bei allen geeigneten Neubaumaßnahmen sowie umfassenden Sanierungen Photovoltaik durch die Stadt vorgesehen werden. Die Kosten hierfür sollen direkt aus dem Projekt gespeist werden. Entsprechende zusätzliche Mittel sind im Zuge des Investitionssteuerungsverfahrens bereitzustellen. Gemäß geplantem PV-Zubaukonzept sollen PV-Anlagen zukünftig nicht mehr an der Grundlast, sondern gemäß der zur Verfügung stehenden Fläche ausgelegt werden.“
Dazu stellen wir folgende Fragen:
- Wann wird die Verwaltung die als Punkt 3 von Drs. 19-12423 beschlossene Zeitplanung für die Installation von Photovoltaikanlagen auf den in der Mitteilung 13359/13 genannten potenziell geeigneten städtischen Dachflächen vorlegen?
- Welche Aktivitäten hat die Verwaltung unternommen mit dem Ziel, eine eigene Gesellschaft zum Betrieb der Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern zu gründen, bzw. was hat die Prüfung ergeben (siehe Drs. 19-12423, Punkt 1)?
- Lt. Protokollnotiz 19-11036-02 begründete die Verwaltung am 25.2.2020 die Errichtung einer PV-Anlage mit nur 4,6 kWp (anstatt 9,66 kWp) auf dem Gemeinschaftshaus Geitelde wie folgt: „Unter der Maßgabe, dass der Anteil der Eigennutzung möglichst hoch sein soll – also eine möglichst hohe Wirtschaftlichkeit erreicht wird – wurde der Jahresverbrauch mit verschiedenen PV-Anlagengrößen durchgerechnet und so eine bestmögliche Wirtschaftlichkeit bei 4,6 kWpeak und einer Amortisation von etwa 21 Jahren ermittelt. Entsprechend größere Anlagen, die vorbehaltlich einer geeigneten Statik und idealerweise über eine Standzeit von 20 Jahren oder mehr verfügen, weisen größere Amortisationen auf, die ein Investment unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten wenig sinnvoll macht.“
Wie passt diese Erklärung zu Punkt 6 des Beschlusses 19-12423 bzw. zu o. g. Stellungnahme der Verwaltung 19-12226-01?
