Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 20-12603-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss vom 04.02.2020 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

Die Verwaltung wird gebeten, den Weg vor den Häusern Turmstraße 40 - 44 in ihren Besitz zu übernehmen analog zu dem Wegstück vor den Häusern Turmstraße 45 - 47. 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der Weg vor den Häusern Turmstraße 40 - 44 ist tatsächlich keine Liegenschaft der Stadt Braunschweig. Die Situation ist 1971 bei der Entwicklung des Baugebietes entstanden. Die Übernahme in städt. Vermögen wird für nicht notwendig erachtet.

 

Die Verwaltung hat keine Anordnung einer Beschilderung dieses Weges vorgenommen. Eine Bilddokumentation zeigt, dass dieser Schilderstandort bereits 2008 vorhanden war.

 

Soll die Kennzeichnung des Weges als Fußweg mit zugelassenem Anlieger- und Lieferverkehr aufgehoben werden, liegt dieses im Ermessen des Eigentümers.
 

 

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