Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-13656
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsvollzug 2020 - hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Schlimme
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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02.07.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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14.07.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt 4E.Neu - Sporthalle RS LebenLernen, Moselstraße/Sanierung Unterdecke
Sachkonto 421110 Grundstücke + bauliche Anlagen - Instandhaltung
Bei dem o. g. Projekt werden außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 468.000,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2020 Aufwand 0,00 €
außerplanmäßig beantragter Aufwand: 468.000,00 €
(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 468.000,00 €
Erkenntnisse aus Nordrhein-Westfalen zu unsachgemäß festgestellten Unterdecken in Hallen der sechziger bis siebziger Jahre (Sport-, Schwimm- und Veranstaltungshallen) haben zu dem Erfordernis geführt, auch in Braunschweig in öffentlich zugänglichen Hallen die Deckenkonstruktionen zu überprüfen und ggf. nachzurüsten (s. Mitteilungen im Bau-, Sport- und Schulausschuss vom 24. Juni 2016 und 12. Juli 2016). Als Ergebnis blieb festzuhalten, dass von den 74 untersuchten Turn- und Sporthallen in 24 Hallen die Unterdecke zwingend zu erneuern ist. In weiteren 25 Sporthallen waren Instandsetzungsmaßnahmen an den Unterdecken (Nachschrauben von Verbindungen, Austausch von Beleuchtungen, Nachbesserungen am Tragwerk etc.) durchzuführen. Darauf basierend wurden Umsetzungsprioritäten nach der Dringlichlichkeit der Maßnahmen festgelegt. Diese werden seitdem schrittweise abgearbeitet.
Vorliegend ist die Unterdecke der Sporthalle der von der Oskar-Kämmer-Schule betriebenen RS LebenLernen, Moselstraße 17, 38120 Braunschweig, gemäß statischer Untersuchungen abgängig und muss zurückgebaut werden. Im Rahmen der Deckensanierung wird standardmäßig eine Deckenheizpaneele mit einer Unterdecke eingebaut, die durch ihre akustisch wirksamen Oberfläche die Nachhallzeit in der Halle reduziert und gleichzeitig die erforderliche Ballwurfsicherheit gewährleistet.
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf 468.000 €. Der Verwaltungsausschuss hat der Objekt- und Kostenfeststellung (Beschluss-Vorlage 20-13090) bereits zugestimmt.
Im Haushaltsplan 2020 sind für die Sanierung der Unterdecken bei dem Sammelprojekt „Unterdecken/ Ertüchtigungs- und Akustikmaßnahmen (4S.210084)“ Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 2.750.000 € veranschlagt. Darin enthalten sind auch die geplanten Haushaltsmittel für die Sanierung der Unterdecke an der Sporthalle der RS LebenLernen.
Aufgrund der Kostenhöhe der Maßnahme von 468.000 € (> 150.000 €) sind die Kosten jedoch auf einem Einzelprojekt darzustellen. Hierzu ist eine außerplanmäßige Mittelumsetzung auf ein neu einzurichtendes Einzelprojekt erforderlich.
Zu Deckung der Maßnahme stehen – wie bereits dargestellt - Haushaltsmittel auf dem oben genannten Sammelprojekt „Unterdecken/ Ertüchtigungs- und Akustikmaßnahmen (4S.210084)“ zur Verfügung.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag |
Minder- aufwendungen | 4S.210084.00.505/ 421110 | Unterdecken/ Ertüchtigung - Akustikmaßnahmen | 468.000 € |
2. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt 4E.Neu - Sporthalle IGS Franzsches Feld/Sanierung Unterdecke
Sachkonto 421110 Grundstücke + bauliche Anlagen - Instandhaltung
Bei dem o. g. Projekt werden außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 342.600,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2020 Aufwand 0,00 €
außerplanmäßig beantragter Aufwand: 342.600,00 €
(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 342.600,00 €
Erkenntnisse aus Nordrhein-Westfalen zu unsachgemäß festgestellten Unterdecken in Hallen der sechziger bis siebziger Jahre (Sport-, Schwimm- und Veranstaltungshallen) haben zu dem Erfordernis geführt, auch in Braunschweig in öffentlich zugänglichen Hallen die Deckenkonstruktionen zu überprüfen und ggf. nachzurüsten (s. Mitteilungen im Bau-, Sport- und Schulausschuss vom 24. Juni 2016 und 12. Juli 2016). Als Ergebnis blieb festzuhalten, dass von den 74 untersuchten Turn- und Sporthallen in 24 Hallen die Unterdecke zwingend zu erneuern ist. In weiteren 25 Sporthallen waren Instandsetzungsmaßnahmen an den Unterdecken (Nachschrauben von Verbindungen, Austausch von Beleuchtungen, Nachbesserungen am Tragwerk etc.) durchzuführen. Darauf basierend wurden Umsetzungsprioritäten nach der Dringlichlichkeit der Maßnahmen festgelegt. Diese werden seitdem schrittweise abgearbeitet.
Vorliegend ist die Unterdecke der Sporthalle der IGS Franzsches Feld, Grünewaldstraße 12 E, 38104 Braunschweig, abgängig und muss zurückgebaut werden. Im Rahmen der Deckensanierung kommt eine Systemdecke zum Einsatz, die neben dem Heizsystem auch die Beleuchtung integriert und durch ihre akustisch wirksame Oberfläche die Nachhallzeit in der Sporthalle reduziert. Oberhalb der neuen Decke wird eine Schicht Wärmedämmung platziert, um die Energiebilanz der Sporthalle positiv zu beeinflussen. Zudem werden die alten Leuchten gegen eine neue LED-Beleuchtung getauscht und die vorhandene Schwerkraft-Lammellenheizung ersetzt.
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf auf 342.600 €. Der Verwaltungsausschuss hat der Objekt- und Kostenfeststellung (Beschluss-Vorlage 20-13093) bereits zugestimmt.
Im Haushaltsplan 2020 sind für die Sanierung der Unterdecken bei dem Sammelprojekt „Unterdecken/ Ertüchtigungs- und Akustikmaßnahmen (4S.210084)“ Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 2.750.000 € veranschlagt. Darin enthalten sind auch die geplanten Haushaltsmittel für die Sanierung der Unterdecke an der Sporthalle IGS Franzsches Feld.
Aufgrund der Kostenhöhe der Maßnahme von 342.600 € (> 150.000 €) sind die Kosten jedoch auf einem Einzelprojekt darzustellen. Hierzu ist eine außerplanmäßige Mittelumsetzung auf ein neu einzurichtendes Einzelprojekt erforderlich.
Zu Deckung der Maßnahme stehen – wie bereits dargestellt - Haushaltsmittel auf dem oben genannten Sammelprojekt „Unterdecken/ Ertüchtigungs- und Akustikmaßnahmen (4S.210084)“ zur Verfügung.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag |
Minder- aufwendungen | 4S.210084.00.505/ 421110 | Unterdecken/ Ertüchtigung - Akustikmaßnahmen | 342.600 € |
3. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt 4E.Neu - Sporthalle GS Hohestieg/ Sanierung Unterdecke und Dach
Sachkonto 421110 Grundstücke + bauliche Anlagen - Instandhaltung
Bei dem o. g. Projekt werden außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 724.800,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2020 Aufwand 0,00 €
außerplanmäßig beantragter Aufwand: 724.800,00 €
(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 724.800,00 €
Erkenntnisse aus Nordrhein-Westfalen zu unsachgemäß festgestellten Unterdecken in Hallen der sechziger bis siebziger Jahre (Sport-, Schwimm- und Veranstaltungshallen) haben zu dem Erfordernis geführt, auch in Braunschweig in öffentlich zugänglichen Hallen die Deckenkonstruktionen zu überprüfen und ggf. nachzurüsten (s. Mitteilungen im Bau-, Sport- und Schulausschuss vom 24. Juni 2016 und 12. Juli 2016). Als Ergebnis blieb festzuhalten, dass von den 74 untersuchten Turn- und Sporthallen in 24 Hallen die Unterdecke zwingend zu erneuern ist. In weiteren 25 Sporthallen waren Instandsetzungsmaßnahmen an den Unterdecken (Nachschrauben von Verbindungen, Austausch von Beleuchtungen, Nachbesserungen am Tragwerk etc.) durchzuführen. Darauf basierend wurden Umsetzungsprioritäten nach der Dringlichlichkeit der Maßnahmen festgelegt. Diese werden seitdem schrittweise abgearbeitet.
Im Rahmen dieses mehrjährigen Programmes zur Sanierung von Unterdecken städtischer Sporthallen soll in diesem Jahr die Unterdecke der Schulsporthalle der GS Hohestieg erneuert werden (vgl. Beschluss zur Objekt- und Kostenfeststellung im Umlaufverfahren, Vorlage 20-13091).
Im Planungsprozess ist der eingeschaltete Statiker auf bautechnische/bauphysikalische Probleme gestoßen. Das flache Satteldach der Halle ist mit Porenbetonplatten, einer nachträglichen Dämmung und Dachdichtungsbahnen ausgebildet. Nach Einschätzung des Statikers besteht eine Reststandszeit von nur wenigen Jahren, d.h., das Dach müsste mittelfristig saniert werden.
Eine aufwendige Erneuerung der Unterdecke mit allen Installationen ist nicht sinnvoll, wenn wenige Jahre später das gesamte Dach erneuert werden muss. Bei dem späteren Rückbau der Porenbetonplatten wäre die Beschädigung der neuen Unterdecke kaum zu vermeiden. Dies würde zu Mehrkosten führen.
Die Sanierung des Satteldaches ist somit bautechnisch gemeinsam mit der Unterdeckensanierung durchzuführen.
Die Kosten für die Sanierung der Unterdecke belaufen sich auf 484.800 €. Ein Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss (Beschluss-Vorlage 20-13091) wurde bereits gefasst. Durch die Erweiterung der Maßnahme um die Dachsanierung erhöhen sich die Gesamtkosten um schätzungsweise 240.000 € incl. Nebenkosten, der erforderlichen Regenentwässerung, eines zusätzlich erforderlichen Rückstaubeckens sowie der erforderlichen Blitzschutzanlage, die nach dem Rückbau zu ersetzen ist. Insgesamt wird mit Gesamtkosten in Höhe von 724.800 € gerechnet. Ein aktualisierter Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss ist in Vorbereitung.
Im Haushaltsplan 2020 sind für die Sanierung der Unterdecken bei dem Sammelprojekt „Unterdecken/ Ertüchtigungs- und Akustikmaßnahmen (4S.210084)“ Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 2.750.000 € veranschlagt. Darin enthalten sind auch die geplanten Haushaltsmittel für die Sanierung der Unterdecke an der Sporthalle GS Hohestieg in Höhe von 484.800 €.
Aufgrund der Kostenhöhe der Sanierungsmaßnahme (Dach und Unterdecke) in Höhe von 724.800 € (> 150.000 €) sind die Kosten jedoch auf einem Einzelprojekt darzustellen. Hierzu ist eine außerplanmäßige Mittelumsetzung auf ein neu einzurichtendes Einzelprojekt erforderlich.
Zu Deckung der Maßnahme stehen – wie bereits dargestellt - Haushaltsmittel auf dem oben genannten Sammelprojekt „Unterdecken/ Ertüchtigungs- und Akustikmaßnahmen (4S.210084)“ in Höhe von 484.800 € zur Verfügung. Die darüber hinaus erforderlichen Haushaltsmittel können aus in 2020 nicht benötigten bzw. ersparten Haushaltsmitteln in Höhe von 200.000 € bei dem Projekt „GS Altmühlstraße / Fassadensanierung (4E.210250)“ und in Höhe von 40.000 € bei dem Projekt „Kita Magnitorwall 7/Dachsanierung (4E.210274) bereitgestellt werden. Zu berücksichtigen ist, dass die Deckungsmittel aus dem Projekt „GS Altmühlstraße / Fassadensanierung (4E.210250)“ in 2021 nachzuveranschlagen sind. Dies wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 haushaltsneutral erfolgen.
Die Zustimmung über die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bauausschusses über das Gesamtvorhaben.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag |
Minder- aufwendungen | 4S.210084.00.505/ 421110 | Unterdecken/ Ertüchtigung - Akustikmaßnahmen | 484.800 € |
Minder- aufwendungen | 4E.210250.00.505/ 421110
| GS Altmühlstraße / Fassadensanierung | 200.000 € |
Minder- aufwendungen | 4E.210274.00.505/ 421110 | Kita Magnitorwall / Sanierung | 40.000 € |
4. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt 4E.Neu - Wilhelm-Gymnasium Außenst. Leonhardstraße 12/ Sanierung
Chemieraum
Sachkonto 421110 Grundstücke + bauliche Anlagen - Instandhaltung
Bei dem o. g. Projekt werden außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 200.000,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2020 Aufwand 0,00 €
außerplanmäßig beantragter Aufwand: 200.000,00 €
(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 200.000,00 €
Die Landeschulbehörde hat die räumliche Situation im Chemieraum der Außenstelle des Wilhelm-Gymnasiums (Leonhardstraße 12) insbesondere im Hinblick auf die Tische und das Digestorium wiederholt bemängelt.
Der Abstand zwischen den fest montierten Tischen der Schüler /-innen ist derzeit zu gering. Insbesondere in naturwissenschaftlichen Fachräumen müssen die vorgegebenen Abstände unbedingt eingehalten werden. Da gemäß Kerncurricula Experimente für Schüler /-innen vorgeschrieben sind, ist hier momentan kein rechtlich vorgegebener Unterricht möglich.
Des Weiteren bestehen die derzeitigen Oberflächen der Tische für Schüler/-innen aus Kunststoff ohne Randwulst. Diese Ausstattung begrenzt die durch das Fachcurriculum geforderten aktiven Experimente der Schüler /-innen und erhöht in Kombination mit den unzureichenden Sicherheitsabständen das Gefahrenpotential.
Darüber hinaus ist der Abstand der letzten Tischreihe zur Rückwand deutlich zu gering.
Neben der Landesschulbehörde ist inzwischen auch der Gemeinde-Unfallversicherungsverband in dieser Angelegenheit involviert. Dieser hat darauf bestanden, dass die Anzahl der Schülerplätze aus dem letztgenannten Grund begrenzt wird. Dadurch sind regelmäßig Schüler vom Unterricht ausgeschlossen.
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme werden auf 200.000 € geschätzt.
Deckungsmittel stehen unter dem Projekt „BBS IV Helene-Engelbrecht-Schule/ Fassadensanierung (4E.210208)“ zur Verfügung, da diese Maßnahme in dieser Form nicht mehr umgesetzt wird. Für die BBS IV ist ein Neubau in Vorbereitung, der voraussichtlich über alternative Beschaffungsformen finanziert wird.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag |
Minderaufwendungen |
4E.210208.00.505/421110 | BBS IV Helene-Engelbrecht/Fassaden-sanierung | 200.000 € |
