Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 20-13476
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausweisung eines eingeschränkten Haltverbots
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Hornung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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zur Kenntnis
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30.06.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der im Gebäude Kreuzstraße 16 untergebrachte Verbrauchermarkt wird an verschiedenen Tagen zu unterschiedlichen Zeiten von Lieferanten aufgesucht. Durch Be- und Entladetätigkeiten von Lkw kommt es zu Behinderungen im fließenden Verkehr, da die Lieferanten in zweiter Reihe parken.
Im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs wurden die Parkverstöße geahndet. Da die Anlieferungen an verschiedenen Tagen zu unterschiedlichen Zeiten stattfinden, können die Verkehrsbehinderungen nicht lückenlos geahndet werden.
Um hier die Leichtigkeit und Flüssigkeit des fließenden Verkehrs aufrecht zu erhalten, wird die Verwaltung ein eingeschränktes Haltverbot gegenüber dem Verbrauchermarkt im Bereich der Kreuzstraße 93 - 94 einrichten. Dafür entfallen ca. vier Parkplätze.
Ein anderer Standort kommt auf Grund der örtlichen Gegebenheiten und des empfohlenen Schulweges (GS Hohestieg) nicht in Betracht. Dieses eingeschränkte Haltverbot soll zeitlich von Mo.- Fr. in der Zeit von 7 - 18 Uhr sowie Sa. von 7 - 10 Uhr gelten.
