Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-13229

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Der Asphaltierung des Ringgleisweges am Werksteig sowie zwischen Kälberwiese und Broitzemer Straße wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Beschlusskompetenz:

Eine Zuständigkeit des Rates ist nicht gegeben. Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus § 76 (3) S. 1 NKomVG in Verbindung mit § 6 Ziff. 4 lit. a bzw. lit. h der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich hier um die Entscheidung über die Planung von Freizeitwegen, für die der Planungs und Umweltausschuss beschlusszuständig wäre. Mit Änderung der Hauptsatzung durch Ratsbeschluss vom 24.03.2020 ist die Übertragung auf den Planungs- und Umweltausschuss entfallen. Es besteht daher eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses.

 

Sachverhalt:

Die Abschnitte, auf denen die Restarbeiten zur Erstellung des Ringgleises vorgenommen werden sollen, liegen im Bereich des westlichen Ringgleises (s. Anlage 1: Lageplan). Der vorläufige wassergebundene Wegebelag soll nunmehr auch hier auf 1.400 m Länge eine Asphaltdecke in 3 m Breite und im weiteren Verlauf zeitnah auch die inzwischen ringgleisspezifische sandfarbene Epoxidharzbeschichtung, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, erhalten. Diese Art der Herstellung hat sich bereits zwischen Triftweg und Kälberwiese bewährt.

 

Realisierung und Gesamtkosten:

Die Maßnahme soll im Herbst 2020 umgesetzt werden. Für den reinen Asphaltausbau stehen aktuell städtische Mittel in Höhe von 170.000 € unter dem Projekt 5E.610028 zur Verfügung.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise