Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 20-13688
Grunddaten
- Betreff:
-
Umwandlung von Bauerwartungsland in baureife Grundstücke
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Beantwortung
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01.07.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach wie vor gibt es in Braunschweig eine hohe Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum, egal ob im Segment der Miete oder des Kaufs. Dieser große Bedarf hat in den vergangenen Jahren für einen kontinuierlichen Anstieg der Preise gesorgt – das Wohnen in Braunschweig wird immer teurer. Um diesem entgegenzuwirken wurden schon zahlreiche Maßnahmen ausprobiert, bisher leider ohne erkennbaren Erfolg. Diese Tatsache wurde zuletzt bei der Ratsdiskussion zur Evaluierung des kommunalen Handlungskonzepts für bezahlbaren Wohnraum in Braunschweig (DS.-Nr. 19-11251) deutlich.
Für uns ist es kein Maßstab, ob und wie sehr eine Förderung in Anspruch genommen wurde, sondern ob damit der weitere Anstieg der Preise gebremst oder im besten Falle sogar gestoppt bzw. umgekehrt werden kann. Denn das Ziel bleibt weiterhin, dass sich die Polizistin und der Krankenpfleger, die täglich für unsere Sicherheit sorgen, auch zukünftig noch Wohnraum in Braunschweig leisten können.
Es muss deshalb weiterhin bedarfsgerecht Neubau zu günstigen Preisen geschaffen werden und das kann auch dadurch geschehen, dass Bauerwartungsland schnellstmöglich in die weiteren Planungsprozesse einbezogen wird.
Bauerwartungsland bezeichnet laut der Definition in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) solche Flächen, bei denen in der Bauleitplanung aufgrund ihrer Grundstücksmerkmale von einer baulichen Nutzung in absehbarer Zeit ausgegangen werden kann. Die entsprechenden Flächen wurden also bereits als grundsätzlich geeignet identifiziert.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. In welchen Bereichen des Stadtgebiets gibt es Bauerwartungsland (jeweils mit Größenangaben)?
2. Beim wem liegt die Eigentümerschaft (prozentuale Verteilung: privat/städtisch)?
3. Wann kann mit der weiteren Bearbeitung der jeweiligen Areale gerechnet werden, um daraus Bauland zu entwickeln?
