Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-04763-02

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur interfraktionellen Anfrage vom 31.05.2017 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Die Anfrage wurde zum Anlass genommen, um die bestehende Grünpfeilregelung für Rechtsabbieger auf der Straße Am Feuerteich in die Berliner Heerstraße zu überprüfen.

 

Die Verwendung des Grünpfeils – Verkehrszeichen 720 – unterliegt den Bestimmungen des § 37 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften. Danach kommt der Einsatz des Schildes mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) nur in Betracht, wenn der Rechtsabbieger den Fußgänger- und Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen ausreichend einsehen kann, um die ihm auferlegten Sorgfaltspflichten zu erfüllen.

 

Wegen des an der Haltelinie fehlenden Überblicks auf den Verkehr der Berliner Heerstraße kommt es zur Blockierung der Fußgänger- und Radwegefurt, wenn dort längere Fahrzeuge, wie z. B. Lkw oder Fahrzeuge mit Anhängern bis zur Sichtlinie vorfahren, um den Verkehr ausreichend einsehen zu können.

 

Weil durch diese Blockierung sicherheitsrelevante Konflikte zwischen Grünpfeilnutzern und Fußgängern bzw. Radfahrern entstehen können, kommt nur die Entfernung des Grünpfeils in Betracht. Die Verwaltung wird diese anordnen.
 

 

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