Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 20-13703

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nahversorger Bevenrode/ Grasseler Straße“, BV 18 soll in Bevenrode ein Lebensmittelmarkt mit Backshop auf einer Fläche von ca. 5.800 m2 realisiert werden. Bisher fehlt für diesen Stadtteil ein Nahversorger. Der vorgesehene Standort am Ortseingang von Bevenrode liegt verkehrsgünstig und ist von Bevenrode fußläufig und mit dem Fahrrad zu erreichen. An der Grasseler Str. ist einseitig ein straßenbegleitender Radweg vorhanden. Aus unserer Sicht ist es sinnvoll, hier eine Querungshilfe vorzusehen, um damit Fußgänger*innen und Radfahrer*innen vom Radweg aus den Nahversorger sicher erreichen können.

 

Aufgrund dieses Sachverhaltes fragen wir die Verwaltung:

 

1. Soll diese Querungshilfe gebaut werden und wer trägt die Kosten dieser Baumaßnahme?
2. Gibt es auch andere Maßnahmen (z. B. die Querung über einen Zebrastreifen oder eine Verschwenkung der Fahrbahn), um in diesem Bereich die Verkehrssicherheit für Rad- und Fußgänger zu erhöhen?

 

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