Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-12911-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage des Stadtbezirksrates 331 vom 21.02.2020 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Der Weg parallel zur A 392 ist ein gemeinsamer Fuß- und Radweg. Entlang der Hamburger Straße führt ein getrennter Fuß- und Radweg. Die Furt über die A 392 ist in beide Richtungen freigegeben. Die Verwaltung hat den Einmündungsbereich geprüft.

 

Umfahrsperren werden hier nicht gesetzt, da der Einsatz unangemessene Einschränkungen für Lastenfahrräder, Fahrräder mit Anhängern sowie für den fußläufigen Verkehr oder Mobilitätseingeschränkte darstellt.

 

Um die Sichtbeziehungen zwischen dem gemeinsamen Fuß- und Radweg parallel der A 392 und der Hamburger Straße zu verbessern, wird der Bewuchs in diesem Bereich zurückgeschnitten.

 

Des Weiteren wird zur Sensibilisierung des Radverkehres gegenüber dem querenden Fußverkehr, am Ende des parallel zur A 392 laufenden Weges, an beiden Seiten das Verkehrszeichen Achtung Fußgänger“ (VZ 133) mit dem Zusatzschild „aus beiden Richtungen“ (VZ 1000-30) aufgestellt.

 

 

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Anlagen

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