Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 20-13409-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffnungszeiten der Jugendverkehrsschulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Verantwortlich:
- Dr. Dittmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 331 Nordstadt
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zur Kenntnis
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18.06.2020
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Sachverhalt
Zur Anfrage von Herrn Plock, Mitglied des Stadtbezirksrates 331 Nordstadt, vom 19.05.2020 (Ds 20-13409) wird wie folgt Stellung genommen:
In Braunschweig gibt es die Jugendverkehrsschulen l und ll. Die Jugendverkehrsschule l befindet sich im Siegfriedviertel in der Ortwinstraße 4. Hierbei handelt es sich um eine städtische Einrichtung. Die Jugendverkehrsschule ll liegt in Waggum in der Bienroder Straße 30. Hierbei handelt es sich um einen für die Öffentlichkeit zugänglichen Verkehrsübungsplatz, der von der Stadt für bestimmte Zeiten vom Verkehrsübungsplatz Braunschweig e. V. zur Nutzung angemietet ist. Beide Jugendverkehrsschulen werden für die Verkehrserziehung der Schülerinnen und Schüler der Braunschweiger Schulen genutzt. Die Verkehrserziehung in den Schulen findet in enger Zusammenarbeit mit der Verkehrswacht Braunschweig e. V. und den Verkehrssicherheitsberaterinnen bzw. -beratern der Polizei statt.
Dieses vorausgeschickt wird die Anfrage wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Die Jugendverkehrsschule Ortwinstraße steht das gesamte Schuljahr mit Ausnahme der Ferienzeiten für die Nutzung der Schulen in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr und nach besonderer Absprache (in der Regel für die Oswald-Berkhan-Schule, Förderschule Schwerpunkt geistige Entwicklung, und Hans-Würtz-Schule, Förderschule Schwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung) auch nach 13:00 Uhr zur Verfügung. Zusätzlich wird parallel zu den Schulen auf besonderen Wunsch auch Kindertagesstätten die Mitnutzung der Jugendverkehrsschule ermöglicht. Von Zeit zu Zeit finden innerhalb der Ferienzeiten Belegungen,
z. B. seitens der Polizei zum Zweck des Fahrradtrainings statt.
Nach dem Nutzungsvertrag zwischen der Stadt Braunschweig und dem Verkehrsübungsplatz Braunschweig e. V. wird der Verkehrsübungsplatz der Stadt als Jugendverkehrsschule jährlich im Zeitraum von den Osterferien bis zu den Herbstferien an drei Wochentagen (Dienstag bis Donnerstag) in der Zeit von 08:00 Uhr bis längstens 12:00 Uhr zur Durchführung des praktischen Verkehrsunterrichts mit Fahrrädern und der Durchführung von Mofakursen zur Nutzung überlassen.
Zu Frage 2:
Eine erweiterte Nutzung der Jugendverkehrsschule Ortwinstraße nach 13:00 Uhr wird von einigen Schulen im Rahmen des Ganztagsbetriebs angestrebt. Daher wird zurzeit geprüft, ob eine Ausweitung der Belegungszeiten in der Jugendverkehrsschule I möglich ist. Einen zusätzlichen schulischen Nutzungsbedarf über die an der Jugendverkehrsschule II bestehenden Nutzungszeiten hinaus gibt es aktuell nicht. Außerschulische Nutzungsbedarfe für die beiden Jugendverkehrsschulen sind ebenfalls nicht bekannt.
