Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 20-13661

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für den Bau, die Erweiterung und Instandsetzung von vereinseigenen Sportstätten oder Teilen von Sportstätten wie z.B. Sportfunktionsgebäuden, die im Eigentum bzw. im Erbbaurecht von Sportvereinen stehen, sowie für den Erwerb von Sportgeräten, die unmittelbar der Ausübung des Sports dienen, kann die Stadt gemäß Ziffer 3.2 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig auf Antrag Zuwendungen gewähren.

 

Laut der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ gehören zu den Geschäften der laufenden Verwaltung solche, die nicht von grundsätzlicher, über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung sind und deshalb eine besondere Beurteilung erfordern, sondern mit einer gewissen Regelmäßigkeit wiederkehren und nach feststehenden Verwaltungsregeln erledigt werden. Den Ausschüssen ist entsprechend ihren Anforderungen zu berichten.

 

Gemäß Buchstabe f) dieser Richtlinie gehören bei der Stadt Braunschweig zu den Geschäften der laufenden Verwaltung die Bewilligung von unentgeltlichen Zuwendungen bis zu 5.000 €.

 

Der Verwaltung liegen die in der Anlage unter den laufenden Nrn. 1 – 21 aufgeführten Anträge der Priorität I (Instandsetzung auf Grund von Sicherheitsmängeln und zur Gefahrenabwehr), Priorität II (sonstige Instandsetzung) und Priorität III (Erwerb von Sportgeräten) bis zu 5.000,00 € Antragssumme vor. Die Verwaltung beabsichtigt, Zuschüsse im entsprechenden Umfang zu gewähren und bittet um Kenntnisnahme.
 

 

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Anlagen

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