Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-13657

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Den Sportvereinen werden für die Unterhaltung ihrer vereinseigenen, gepachteten und gemieteten Sportstätteninfrastruktur für das Jahr 2020 Zuschüsse in Höhe der in der Anlage zur Vorlage genannten dynamisierten Beträge gewährt.“
 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß Ziffer 3.3 der geltenden Sportförderrichtlinien gewährt die Stadt Braunschweig Sportvereinen für die laufende Unterhaltung ihrer vereinseigenen, gepachteten und gemieteten Sportstätteninfrastruktur Unterhaltungszuschüsse. Grundlage sind die vom Rat der Stadt Braunschweig am 20. Juni 2017 beschlossenen Einzelansätze.

 

Der Rat hat in seiner Sitzung am18. Dezember 2018 die Dynamisierung der Unterhaltungszuschüsse beschlossen. Um die im Jahr 2018 nicht erfolgte Dynamisierung nachzuholen, wurde für das Jahr 2019 eine Erhöhung im Sportbereich von 4,88 % beschlossen. Demnach sollen die Zuschüsse im Jahr 2019 um 4,88% und in den Folgejahren pauschal um 3,09 % jährlich erhöht werden. Die zu gewährenden dynamisierten Unterhaltungszuschüsse ergeben sich aus der Anlage zu Vorlage.

 

Bei der Sportstätteninfrastruktur der nachfolgend aufgeführten Vereine sind für 2020 folgende Bestandsveränderungen zu verzeichnen, die bei der Bemessung des jeweiligen Unterhaltungszuschusses berücksichtigt wurden:

 

Zu lfd. Nr. 8 der Anlage: Braunschweiger Männer-Turnverein von 1847 e. V.

 

Die Tennisfelder auf der Sportanlage Rote Wiese werden ab dem Jahr 2020 durch die Verwaltung unterhalten und per Entgelttarif an den Verein vermietet, weswegen diese bei der Bezuschussung unberücksichtigt bleiben.

 

Zu lfd. Nr. 31 der Anlage: MSC der Polizei Braunschweig im ADAC e. V.

 

Die Slot-Car Bahn wurde von 200 m² auf 150 m² verkleinert und der Zuschuss dementsprechend angepasst.

 

Zu lfd. Nr. 32 der Anlage: MTV Hondelage von 1909 e. V.

 

Für das Rasen-Großspielfeld 1 wurde im Jahr 2019 ein Brunnen angelegt, sodass ab 2020 die Bezuschussung für die Beregnung dementsprechend entfällt.

 

Zu lfd. Nr. 36 der Anlage: Rasensportverein Braunschweig von 1928 e. V.

 

Der Vermieter hat aufgrund der Corona-Krise den Pachtzins für die zweite Jahreshälfte vollständig erlassen, daher er wird der Pachtzinszuschuss dementsprechend angepasst.

 

Zu lfd. Nr. 44 der Anlage: Schützengruppe Lindenberg von 1956 e. V.

 

Der Verein verzichtet ab 2020 auf den Unterhaltungszuschuss.

 

Zu lfd. Nr. 64 der Anlage: Sport-Club Victoria e. V.

 

Die Tennisfelder auf der Bezirkssportanlage Westpark werden ab dem Jahr 2020 durch die Verwaltung unterhalten und per Entgelttarif an den Verein vermietet, weswegen diese bei der Bezuschussung unberücksichtigt bleiben.

 

Zu lfd. Nr. 68 der Anlage: Sportverein Lindenberg von 1949 e. V.

 

Die Sportanlage Lindenberg wird zurzeit durch die Verwaltung in ein bundesligataugliches Baseballfeld und ein Baseball-Kleinspielfeld umgebaut.

 

Zu lfd. Nr. 79 der Anlage: Turn- und Sportverein Schapen von 1921 e. V.

 

Da die 100m-Laufbahn nicht mehr genutzt sowie gepflegt wird, bleibt diese Position bei der
Bezuschussung unberücksichtigt.

 

Zu lfd. Nr. 81 der Anlage: TV Eintracht Veltenhof von 1910 e. V.

 

Da die Hochsprunganlage nicht mehr genutzt sowie gepflegt wird, bleibt diese Position bei der Bezuschussung unberücksichtigt.

 

Die Weitsprunganlage wurde in ein Beachvolleyballfeld umgewandelt.

 

Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im städtischen Teilhaushaushalt 2020 des Fachbereichs Stadtgrün und Sport zur Gewährung der vorgeschlagenen Zuschüsse zur Verfügung.



 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise