Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-13650
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung von dynamisierten Zuschüssen für Übungsleiterentschädigungen - 2. Halbjahr 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Sportausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
06.07.2020
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Entscheidung
|
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß Ziffer 3.62 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig (Sportförderrichtlinien) kann die Stadt den Vereinen Zuschüsse bis zu einem Drittel der Entgelte für lizenzierte nebenamtliche Übungsleiter gewähren. Gemäß Beschluss des Rates vom 12. November 2019 erfolgt die Verteilung der städtischen Übungsleiterentschädigungen für das Jahr 2019 abweichend von den Sportförderrichtlinien durch die Verwaltung.
Berücksichtigt wurden alle Übungsleiter/innen und Trainer/innen, die im Besitz einer gültigen Lizenz des Deutschen Olympischen Sportbundes e.V. (DOSB) sind, im jeweiligen Zeitraum nebenamtlich tätig waren und vom Verein für ihre Tätigkeit entsprechend vergütet wurden.
Analog zum ersten Kalenderhalbjahr 2019 wurde für die Berechnung der den Vereinen zu gewährenden städtischen Zuschüsse zu den Übungsleiterentschädigungen auch für das zweite Kalenderhalbjahr 2019 folgender Verteilschlüssel angewandt:
Die im jeweiligen Kalenderhalbjahr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden ins Verhältnis zu den insgesamt von den Vereinen gezahlten Vergütungen für anzuerkennende Übungsleiter/innen und Trainer/innen gesetzt. Durch die Anwendung dieses Verteilschlüssels ist es möglich, den Aufwand für alle Übungsleiter/innen bzw. Trainer/innen, die die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, zu gleichen Teilen berücksichtigen zu können.
In einem gemeinsamen Verfahren mit dem Stadtsportbund Braunschweig e. V. erfolgte die halbjährliche Abfrage für das 2. Halbjahr 2019. Dabei wurden zur Vorbereitung der Verteilung der städtischen Übungsleiterentschädigungen alle Braunschweiger Sportvereine angeschrieben und um Auflistung der im Verein im 2. Halbjahr 2019 aktiv tätigen und entsprechend vergüteten nebenamtlichen Übungsleiter/innen bzw. Trainer/innen, die im Besitz einer gültigen Lizenz des DOSB sind, sowie um Zahlungsnachweise, gebeten. Um möglichst viele Vereine zu erreichen, hat die Verwaltung ein weiteres Mal per E-Mail insbesondere die Vereine angeschrieben, die in vergangenen Halbjahren Übungsleiterentschädigungen erhalten haben und die sich bis zu dem Zeitpunkt des Meldefristendes noch nicht zurückgemeldet hatten.
Für das zweite Kalenderhalbjahr 2019 wurden in der Summe 450.857,60 € gezahlte und anzuerkennende Übungsleiterentschädigungen ermittelt. Aus der im Haushalt veranschlagten Dynamisierung in Höhe von pauschalen 4,88 % ergeben sich zur Verfügung stehende Haushaltsmittel für das zweite Kalenderhalbjahr 2019 von insgesamt 79.708,80 €. Die Anwendung des Verteilschlüssels ergibt einen prozentualen Zuschuss in Höhe von rund 17,68 % zu den jeweils vom Verein gezahlten Übungsleiterentschädigungen im zweiten Kalenderhalbjahr 2019.
Die in Ziffer 3.62 der Sportförderrichtlinien festgelegte Höchstförderung von einem Drittel der Entgelte wird bei Anwendung dieses Verteilschlüssels eingehalten.
Die sich daraus ergebenden Zuschüsse für die Übungsleiterentschädigungen für das zweite Halbjahr 2019 sind aus der Anlage zu entnehmen.
Haushaltsmittel:
Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im Teilhaushalt 2020 des Fachbereichs
Stadtgrün und Sport zur Gewährung der Zuschüsse für die Übungsleiterentschädigungen zur
Verfügung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
29,5 kB
|
